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Thema: Sammlung von Urteilen rund um FW und HiOrg's

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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  2. #2
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    Aktuelles Urteil, wonach auch ein Mähdrescher als Kraftfahrzeug im Sinne des LBKG RLP gilt und es unerheblich ist, in welchem Bereich des Mähdreschers der Brand ausbricht: http://www.kostenlose-urteile.de/Bra...n.news9044.htm

  3. #3
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    Feuerwehr in Saudi-Arabien darf jetzt auch in Mädchenschulen löschen:
    http://www.n24.de/news/newsitem_6065481.html

    Habs mal hier reingepackt.

  4. #4
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    Noch nicht rechtskräftig, aber höchstinteressant:

    http://www.kostenlose-urteile.de/VG-....news10844.htm

  5. #5
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    Da hat sich das Verwaltungsgericht aber ganz schön weit aus dem Fenster gelegt, F0-Bauten sind seit Ewigkeiten etabliert und akzeptiert.

  6. #6
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    ...endlich mal ein Gericht, der dem Versicherungsbetrug wenigstens ein bisschen was entgegensetzen will.
    Natürlich ist es für den Betreiber des Marktes attraktiver/einfacher den Rest zusammenschieben zu lassen und (an einem aktraktiveren Standort) was schönes neues zu bauen, natürlich auf Kosten der Versicherung, als 20 Kisten Tomaten zu prüfen, ob sie noch verkauft werden können und den Markt mal sauber zu machen. Und das ganze dann nur weil "diese blöde Kühltruhe wegen der Staubablagerungen unten drunter einen Kurzschluss hatte".
    Ich möchte hier natürlich NICHT behaupten jeder Brand in einem Lebensmitteldiskounter sei beabsichtigt!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  7. #7
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    ...endlich mal ein Gericht, der dem Versicherungsbetrug wenigstens ein bisschen was entgegensetzen will.
    Natürlich ist es für den Betreiber des Marktes attraktiver/einfacher den Rest zusammenschieben zu lassen und (an einem aktraktiveren Standort) was schönes neues zu bauen, natürlich auf Kosten der Versicherung
    Das ist doch hanebüchen. Wie viele entsprechende Fälle mit Standortwechsel gibt es (und liegen die Fallzahlen signifikant über dem, was man erwarten würde?).

    Die F0-Bauweise ist vom Gesetzgeber genau so gewollt, um bestimmte Bauvorhaben zu privilegieren und die kostengünstige Bauweise von bestimmten, einfachen Gebäude zu ermöglichen.

    Das gilt genau so auch für Stahlbauhallen einer bestimmten Größe nach Industriebaurichtlinie, für den Dachstuhl eines Wohnhauses oder für die Treppe (!) in einem Gebäude geringer Höhe mit nicht mehr als zwei Wohnungen. Ich möchte das Geschrei nicht hören, wenn Häuslebauer Max Mustermann da demnächst eine F30- oder F60-Konstruktion hinsetzen (und bezahlen!) muss. Der Totalverlust des Gebäudes bzw. der Nutzungseinheit ist nicht nur bei den bösen Nagelplattenbinder-Konstruktionen akzeptiert.

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