Ich habe gehört, das es nur ein Gerücht sei, das Jugendliche ab 16 Jahren nur bis 24Uhr raus dürfen und ab 5Uhr wieder in die öffentlichkeit raus dürfen. Ich habe grad mal im JuSchG nachgeschaut, da steht aber nur was von Gaststätten, Kneipen und Kino was drin, das Jugendliche ab 16 Jahren bis 24 Uhr eine Gaststätte besuchen darf und erst wieder ab um 5Uhr. Also darf man eigentlich die ganze Nacht als 16jähriger draußen bleiben.

So das die erste Frage, ob das so richtig sei (was oben geschrieben ist)?

Dann das nächste. Da laut unsere Feuerwehrsatzung darf man ab 16Jahren mit erfolgreichen Grundlehrgang und Funklehrgang an bestimmten Einsätze mitteilnehmen. Jetzt meine Frage:
Darf ein 16 / 17 Jähriger an einem Einsatz mit teilnehmen, wenn es z.B. mitten in der Nacht um 3Uhr ist?

Das würde mich mal Interresieren ?