Ja, oben hast Du aber etwas ganz anderes geschrieben. Wenn nach dem Übungsdienst noch gemeinsam dienstliche Dinge (Termine, Neuigkeiten) besprochen werden und man dabei ein Bier trinkt, ändert das Bier nichts am Versicherungsschutz auf dem Nachhauseweg.

Im vorliegenden Fall ist es unabhängig von der ungeklärten Frage Alkoholgenusses eh uninteressant, da keine versicherte Tätigkeit mehr vorgelegen haben dürfte.