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Thema: Unfälle im Einsatzdienst

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  1. #1
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Ja, oben hast Du aber etwas ganz anderes geschrieben. Wenn nach dem Übungsdienst noch gemeinsam dienstliche Dinge (Termine, Neuigkeiten) besprochen werden und man dabei ein Bier trinkt, ändert das Bier nichts am Versicherungsschutz auf dem Nachhauseweg.
    [...]
    Das sehe ich anders:
    Verursacht der Kamerad in Folge des Alkoholgenusses seinen Unfall selbst oder hätte er ohne Alkoholeinfluss dessen Folgen mindern können, so erlischt der Versicherungsschutz.

    Genau dieses Beispiel hat der Kamerad von der FUK gebracht und explizit darauf hingewiesen, dass dem so ist.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  2. #2
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    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Das sehe ich anders:
    Verursacht der Kamerad in Folge des Alkoholgenusses seinen Unfall selbst oder hätte er ohne Alkoholeinfluss dessen Folgen mindern können, so erlischt der Versicherungsschutz.

    Genau dieses Beispiel hat der Kamerad von der FUK gebracht und explizit darauf hingewiesen, dass dem so ist.
    Ich denke mal ein oder zwei Bier sind Ok...danach wird es Kompliziert !
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  3. #3
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    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Das sehe ich anders:
    Das ist irrelevant.

    Verursacht der Kamerad in Folge des Alkoholgenusses seinen Unfall selbst oder hätte er ohne Alkoholeinfluss dessen Folgen mindern können, so erlischt der Versicherungsschutz.

    Genau dieses Beispiel hat der Kamerad von der FUK gebracht und explizit darauf hingewiesen, dass dem so ist.
    Ich sage es jetzt zum dritten Mal, auch wenn Du es vmtl. wieder nicht verstehen kannst oder willst. Das ist eine ganz andere Aussage mit wesentlicher strengeren Bedingungen als das ursprüngliche "wenn einer Alkohol zu sich nimmt, besteht kein Versicherungsschutz".

    Selbst wenn jemand nach einem großen Feierabendbier danach noch zum Einsatz kommt und dort verunfallt, besteht Versicherungsschutz, es sei denn eine der o. g. Bedingungen ist erfüllt. Selbiges gilt für das Bier nach dem Dienst. Es spielen neben dem Grad der Alkoholisierung auch andere Aspekte eine Rolle, beispielsweise die versicherte Tätigkeit (eine offiziell angesetzte Versammlung ist etwas anderes, als wenn man sich abends einfach so zusammensetzt) oder der zeitliche Aspekt (ein Bier nach unmittelbarem Ende der Veranstaltung oder vier Stunden nach Ende das Licht ausmachen).

    Übrigens ist das mit dem fehlenden Unfallversicherungsschutz in dem Fall kein großes Problem, wir sind ja fast alle auch krankenversichert.

    Warum sollte die Allgemeinheit in Form der Beitragszahler der gesetzlichen Unfallversicherung - im Falle der FA der Steuerzahler - auch für das alkoholische Privatvergnügen aufkommen sollen?

  4. #4
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    279

    Feuerwehrmann stirbt bei Einsatzfahrt

    Hallo,
    tragische Unfall in Erkelenz.

    http://www.rp-online.de/niederrhein-...ahrt-1.1627198

    Gruß Marcus

  5. #5
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    Ich möchte vorigen Post mal etwas näher erläutern.

    Einsatzort war ein Dorf welches in kürze dem dortigen Tagebau weichen muss, gebrannt hatte ein Gebäude der ehemals dort angesiedelten Raiffeisenbank-Filiale.
    Eine Stunde nach eintreffen eines ersten Löschzuges wurde ein weiterer zur Verstärkung angefordert, außerdem noch das WLF mit dem Abrollcontainer-Atemschutz.
    Dieses ist wie im Artikel geschildert auf halbem Weg verunglückt.
    Mindestens eine Person war reanimationspflichtig, neben RTH waren auch Wehrleiter und Kreisbrandmeister vor Ort.


    http://www.feuerwehr-effeld.de
    Nachtrag: Und er war LST-Disponent

    Schreckliche Geschichte.
    Geändert von Quittung (23.08.2011 um 18:26 Uhr)

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