§ 23 StVO spricht eindeutig nur von Mobil- oder Autotelefonen.
BOS darf funken, CB- oder Amateurfunker dürfen funken, und solange man sich Zigaretten anzünden und rauchen darf ist eh alles bestens...
§ 23 StVO spricht eindeutig nur von Mobil- oder Autotelefonen.
BOS darf funken, CB- oder Amateurfunker dürfen funken, und solange man sich Zigaretten anzünden und rauchen darf ist eh alles bestens...
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