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Thema: Unfälle im Einsatzdienst

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Weiß nicht ob die Frage schonmal im Raum stand: Der GMV sagt ja, aber das hantieren mit dem Funkgerät während der Fahrt...ist das das gleiche wie Telefonieren mit dem Handy? Gibts da Urteile dazu?

  2. #2
    Registriert seit
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    § 23 StVO spricht eindeutig nur von Mobil- oder Autotelefonen.
    BOS darf funken, CB- oder Amateurfunker dürfen funken, und solange man sich Zigaretten anzünden und rauchen darf ist eh alles bestens...

  3. #3
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    [..]und solange man sich Zigaretten anzünden und rauchen darf ist eh alles bestens...
    Jo, ein Herz für Schmökers!

    Spaß beiseite:
    Es ist zwar nicht verboten, während der Fahrt als Fahrzeuglenker zu funken, aber IMHO nicht unbedingt empfehlenswert.
    Ich versuche, wenn ich unser Fahrzeug mal bewegen muss, und kein Einsatz vorliegt, entweder einen ausgebildeten Sprechfunker als Beifahrer zu haben, geht das nicht, vermeide ich Funken während der Fahrt, falls möglich.

    Ist halt schlecht, wenn man angefunkt wird, da geht's dann meist nicht anders...
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  4. #4
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