Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
Das sehe ich anders:
Das ist irrelevant.

Verursacht der Kamerad in Folge des Alkoholgenusses seinen Unfall selbst oder hätte er ohne Alkoholeinfluss dessen Folgen mindern können, so erlischt der Versicherungsschutz.

Genau dieses Beispiel hat der Kamerad von der FUK gebracht und explizit darauf hingewiesen, dass dem so ist.
Ich sage es jetzt zum dritten Mal, auch wenn Du es vmtl. wieder nicht verstehen kannst oder willst. Das ist eine ganz andere Aussage mit wesentlicher strengeren Bedingungen als das ursprüngliche "wenn einer Alkohol zu sich nimmt, besteht kein Versicherungsschutz".

Selbst wenn jemand nach einem großen Feierabendbier danach noch zum Einsatz kommt und dort verunfallt, besteht Versicherungsschutz, es sei denn eine der o. g. Bedingungen ist erfüllt. Selbiges gilt für das Bier nach dem Dienst. Es spielen neben dem Grad der Alkoholisierung auch andere Aspekte eine Rolle, beispielsweise die versicherte Tätigkeit (eine offiziell angesetzte Versammlung ist etwas anderes, als wenn man sich abends einfach so zusammensetzt) oder der zeitliche Aspekt (ein Bier nach unmittelbarem Ende der Veranstaltung oder vier Stunden nach Ende das Licht ausmachen).

Übrigens ist das mit dem fehlenden Unfallversicherungsschutz in dem Fall kein großes Problem, wir sind ja fast alle auch krankenversichert.

Warum sollte die Allgemeinheit in Form der Beitragszahler der gesetzlichen Unfallversicherung - im Falle der FA der Steuerzahler - auch für das alkoholische Privatvergnügen aufkommen sollen?