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Wenn eine Einsatzkraft im Gerätehaus nach dem offiziellen Dienst oder nach einem Einsatz noch einen zu sich nimmt (Alkohol ;-)) und auf dem Weg nach Hause verunglückt, besteht kein Versicherungsschutz seitens der FUK, es handelt sich dann nicht um einen Dienst- oder Wegeunfall.
Das kann man so rigoros nun auch nicht sagen (Link)