Ergebnis 1 bis 15 von 126

Thema: Unfälle im Einsatzdienst

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    18.10.2010
    Beiträge
    382
    Zitat Zitat von Quittung Beitrag anzeigen
    Ich find nur wenn sie schon mit Fachbegriffen angeben wollen, dann richtig, sonst sollen sie es doch einfach simpel halten und Feuerwehrfahrzeug sagen, ist doch nur peinlich und im eigenen Interesse
    Rest des Beitrags und die folgende Diskussion nach hier verschoben.

    Gruß, Mr. Blaulicht - Moderator
    Geändert von Mr. Blaulicht (12.07.2011 um 23:41 Uhr)
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  2. #2
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Vermutlich zwar kein (Einsatz-)Dienst mehr, aber trotzdem tragisch: Link

  3. #3
    Registriert seit
    18.10.2010
    Beiträge
    382
    Tragisch, ja!

    Das Thema Alkohol sorgt bei vielen Dienstabenden für Gesprächsstoff.
    Wir hatten mal einen Kompetenten Kameraden von der FUK-Nord da, der uns einen interessanten Vortrag zu dem Thema hielt.

    Wenn eine Einsatzkraft im Gerätehaus nach dem offiziellen Dienst oder nach einem Einsatz noch einen zu sich nimmt (Alkohol ;-)) und auf dem Weg nach Hause verunglückt, besteht kein Versicherungsschutz seitens der FUK, es handelt sich dann nicht um einen Dienst- oder Wegeunfall.

    Leider vergessen das viele...
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  4. #4
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Wenn eine Einsatzkraft im Gerätehaus nach dem offiziellen Dienst oder nach einem Einsatz noch einen zu sich nimmt (Alkohol ;-)) und auf dem Weg nach Hause verunglückt, besteht kein Versicherungsschutz seitens der FUK, es handelt sich dann nicht um einen Dienst- oder Wegeunfall.
    Das kann man so rigoros nun auch nicht sagen (Link)

  5. #5
    Registriert seit
    18.10.2010
    Beiträge
    382
    Nein, rigoros nicht.
    Aber in dem von Dir verlinkten PDF (Danke dafür!) steht ja auch drin: Alkoholgenuss kann den Versicherungsschutz unter bestimmten Umständen ausschließen!

    Und darunter versteht die FUK laut dem Referenten, dass der Versicherungsschutz verweigert wird, wenn der Alkoholgenuss den Unfall in der Schwere beeinflusst hat.
    Das bedeutet nach seinen Ausführungen:
    • Der Unfall hätte ohne Alkoholgenuss vermieden werden können
    • Der Unfall hätte zwar nicht vermieden, eine Reaktionshandlung ohne Alkoholeinfluss hätte die Unfallfolgen deutlich gemindert.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  6. #6
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Ja, oben hast Du aber etwas ganz anderes geschrieben. Wenn nach dem Übungsdienst noch gemeinsam dienstliche Dinge (Termine, Neuigkeiten) besprochen werden und man dabei ein Bier trinkt, ändert das Bier nichts am Versicherungsschutz auf dem Nachhauseweg.

    Im vorliegenden Fall ist es unabhängig von der ungeklärten Frage Alkoholgenusses eh uninteressant, da keine versicherte Tätigkeit mehr vorgelegen haben dürfte.

  7. #7
    Registriert seit
    18.10.2010
    Beiträge
    382
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Ja, oben hast Du aber etwas ganz anderes geschrieben. Wenn nach dem Übungsdienst noch gemeinsam dienstliche Dinge (Termine, Neuigkeiten) besprochen werden und man dabei ein Bier trinkt, ändert das Bier nichts am Versicherungsschutz auf dem Nachhauseweg.
    [...]
    Das sehe ich anders:
    Verursacht der Kamerad in Folge des Alkoholgenusses seinen Unfall selbst oder hätte er ohne Alkoholeinfluss dessen Folgen mindern können, so erlischt der Versicherungsschutz.

    Genau dieses Beispiel hat der Kamerad von der FUK gebracht und explizit darauf hingewiesen, dass dem so ist.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 4 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 4)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •