Ich find nur wenn sie schon mit Fachbegriffen angeben wollen, dann richtig, sonst sollen sie es doch einfach simpel halten und Feuerwehrfahrzeug sagen, ist doch nur peinlich und im eigenen Interesse
Ich find nur wenn sie schon mit Fachbegriffen angeben wollen, dann richtig, sonst sollen sie es doch einfach simpel halten und Feuerwehrfahrzeug sagen, ist doch nur peinlich und im eigenen Interesse
Das Interesse ist nicht, die Fachwelt zu befriedigen, sondern für den breiten Bevölkerungsschnitt verständliche, einfache und bekannte Begriffe zu nutzen. Und das ist nunmal Vokabular wie Floriansjünger, Löschzug, Wärmekamera,...
Da ist nix peinlich.
Rest des Beitrags und die folgende Diskussion nach hier verschoben.
Gruß, Mr. Blaulicht - Moderator
Geändert von Mr. Blaulicht (12.07.2011 um 23:41 Uhr)
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
Vermutlich zwar kein (Einsatz-)Dienst mehr, aber trotzdem tragisch: Link
Tragisch, ja!
Das Thema Alkohol sorgt bei vielen Dienstabenden für Gesprächsstoff.
Wir hatten mal einen Kompetenten Kameraden von der FUK-Nord da, der uns einen interessanten Vortrag zu dem Thema hielt.
Wenn eine Einsatzkraft im Gerätehaus nach dem offiziellen Dienst oder nach einem Einsatz noch einen zu sich nimmt (Alkohol ;-)) und auf dem Weg nach Hause verunglückt, besteht kein Versicherungsschutz seitens der FUK, es handelt sich dann nicht um einen Dienst- oder Wegeunfall.
Leider vergessen das viele...
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
Das kann man so rigoros nun auch nicht sagen (Link)
Nein, rigoros nicht.
Aber in dem von Dir verlinkten PDF (Danke dafür!) steht ja auch drin: Alkoholgenuss kann den Versicherungsschutz unter bestimmten Umständen ausschließen!
Und darunter versteht die FUK laut dem Referenten, dass der Versicherungsschutz verweigert wird, wenn der Alkoholgenuss den Unfall in der Schwere beeinflusst hat.
Das bedeutet nach seinen Ausführungen:
- Der Unfall hätte ohne Alkoholgenuss vermieden werden können
- Der Unfall hätte zwar nicht vermieden, eine Reaktionshandlung ohne Alkoholeinfluss hätte die Unfallfolgen deutlich gemindert.
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
Ja, oben hast Du aber etwas ganz anderes geschrieben. Wenn nach dem Übungsdienst noch gemeinsam dienstliche Dinge (Termine, Neuigkeiten) besprochen werden und man dabei ein Bier trinkt, ändert das Bier nichts am Versicherungsschutz auf dem Nachhauseweg.
Im vorliegenden Fall ist es unabhängig von der ungeklärten Frage Alkoholgenusses eh uninteressant, da keine versicherte Tätigkeit mehr vorgelegen haben dürfte.
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