Das ist irrelevant.
Ich sage es jetzt zum dritten Mal, auch wenn Du es vmtl. wieder nicht verstehen kannst oder willst. Das ist eine ganz andere Aussage mit wesentlicher strengeren Bedingungen als das ursprüngliche "wenn einer Alkohol zu sich nimmt, besteht kein Versicherungsschutz".Verursacht der Kamerad in Folge des Alkoholgenusses seinen Unfall selbst oder hätte er ohne Alkoholeinfluss dessen Folgen mindern können, so erlischt der Versicherungsschutz.
Genau dieses Beispiel hat der Kamerad von der FUK gebracht und explizit darauf hingewiesen, dass dem so ist.
Selbst wenn jemand nach einem großen Feierabendbier danach noch zum Einsatz kommt und dort verunfallt, besteht Versicherungsschutz, es sei denn eine der o. g. Bedingungen ist erfüllt. Selbiges gilt für das Bier nach dem Dienst. Es spielen neben dem Grad der Alkoholisierung auch andere Aspekte eine Rolle, beispielsweise die versicherte Tätigkeit (eine offiziell angesetzte Versammlung ist etwas anderes, als wenn man sich abends einfach so zusammensetzt) oder der zeitliche Aspekt (ein Bier nach unmittelbarem Ende der Veranstaltung oder vier Stunden nach Ende das Licht ausmachen).
Übrigens ist das mit dem fehlenden Unfallversicherungsschutz in dem Fall kein großes Problem, wir sind ja fast alle auch krankenversichert.
Warum sollte die Allgemeinheit in Form der Beitragszahler der gesetzlichen Unfallversicherung - im Falle der FA der Steuerzahler - auch für das alkoholische Privatvergnügen aufkommen sollen?
Hallo,
tragische Unfall in Erkelenz.
http://www.rp-online.de/niederrhein-...ahrt-1.1627198
Gruß Marcus
Ich möchte vorigen Post mal etwas näher erläutern.
Einsatzort war ein Dorf welches in kürze dem dortigen Tagebau weichen muss, gebrannt hatte ein Gebäude der ehemals dort angesiedelten Raiffeisenbank-Filiale.
Eine Stunde nach eintreffen eines ersten Löschzuges wurde ein weiterer zur Verstärkung angefordert, außerdem noch das WLF mit dem Abrollcontainer-Atemschutz.
Dieses ist wie im Artikel geschildert auf halbem Weg verunglückt.
Mindestens eine Person war reanimationspflichtig, neben RTH waren auch Wehrleiter und Kreisbrandmeister vor Ort.
http://www.feuerwehr-effeld.de
Nachtrag: Und er war LST-Disponent
Schreckliche Geschichte.
Geändert von Quittung (23.08.2011 um 19:26 Uhr)
wS/wf. Burbach - Bei einem Unfall auf der B54 Höhe Siegerlandflughafen wurden am Dienstagnachmittag drei Personen leicht, eine weitere Person schwer verletzt. Ein Rettungswagen des DRK in Montabaur war gegen 14:45 Uhr auf der Rückfahrt von einem Krankentransport aus Siegen. Vor dem Abzweig Ruebengarten wollte ein LKW nach links abbiegen. Der Rettungswagen kam aus Richtung Siegen und erkannte das zu spät...
Quelle und weiter:
http://www.wirsiegen.de/2011/09/rett...n-3-verletzte/
Gruß Angriffstrupp
Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !
Leider mal wieder eine traurige Schlagzeile:
http://www.ln-online.de/nachrichten/...rt-zum-einsatz
Schlimm Schlimm ... :-(
Im Moment leider wieder häufiger zu lesen:
http://www.feuerwehr.de/news/2012/01...verletzung.php
Hallo,
hier ein Artikel über einen Wohnungsbrand mit Menschenrettung, bei dem 2 Kameraden Brandverletzungen davon trugen:
http://www.citynewstv.de/11.0.html?&...422ac28921ea8d
Fußgänger von Notarzteinsatzfahrzeug angefahren
wS/wf. Kreuztal Ferndorf - Keine Chance auszuweichen hatte der Fahrer eines Notarzteinsatzfahrzeuges, kurz NEF, am Samstagabend kurz nach 23:00 Uhr in Kreuztal Ferndorf auf der Marburger Straße Höhe Kindelsbergstraße. Auf einer Alarmfahrt erfasste er einen Fußgänger. Dieser trat nach ersten Zeugenaussagen unvermittelt auf die Straße, obwohl der Fahrer des Notarzt PKW mit Blaulicht und Martins ...
Quelle und weiter:
http://www.wirsiegen.de/2012/03/fuss...ug-angefahren/
Gruß Angriffstrupp
Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !
...Ein mit sechs jungen Leuten besetztes Mannschaftstransportfahrzeug der Feuerwehr Rhena hat sich am Sonntagmorgen auf dem Weg zu einer Veranstaltung überschlagen. Bei dem Verkehrsunfall kurz vor dem Ortseingang von Lelbach wurden der 23 Jahre alte Fahrer und die übrigen fünf Mitfahrer im Alter von neun bis 16 Jahren verletzt - alle zum Glück nur leicht...
http://www.feuerwehr.de/news/2012/03..._Verletzte.php
Weiß nicht ob die Frage schonmal im Raum stand: Der GMV sagt ja, aber das hantieren mit dem Funkgerät während der Fahrt...ist das das gleiche wie Telefonieren mit dem Handy? Gibts da Urteile dazu?
§ 23 StVO spricht eindeutig nur von Mobil- oder Autotelefonen.
BOS darf funken, CB- oder Amateurfunker dürfen funken, und solange man sich Zigaretten anzünden und rauchen darf ist eh alles bestens...
Jo, ein Herz für Schmökers!
Spaß beiseite:
Es ist zwar nicht verboten, während der Fahrt als Fahrzeuglenker zu funken, aber IMHO nicht unbedingt empfehlenswert.
Ich versuche, wenn ich unser Fahrzeug mal bewegen muss, und kein Einsatz vorliegt, entweder einen ausgebildeten Sprechfunker als Beifahrer zu haben, geht das nicht, vermeide ich Funken während der Fahrt, falls möglich.
Ist halt schlecht, wenn man angefunkt wird, da geht's dann meist nicht anders...
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
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