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Thema: Urteil: Kein Blaulicht fürs Ordnungsamt

  1. #1
    dd1al Gast

    Urteil: Kein Blaulicht fürs Ordnungsamt

    Auch Beamte und Angestellte der kommunalen Ordnungsämter haben sich bei ihren Dienstfahrten in das allgemeine Verkehrsgeschehen einzuordnen.

    Zumindest der Stadt Wuppertal hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf jetzt die Ausstattung der ordnungsbehördlichen Fahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn untersagt (Az. 14 K 2548/08). Laut der allgemein gültigen Zulassungsordnung für den Straßenverkehr ist dies ein allein für den Vollzugsdienst der Polizei obligatorisches Amtsprivileg.

    Quelle:


    http://www.die-topnews.de/urteil-kei...ungsamt-359884

  2. #2
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    aber mit schusswaffen bewaffnet sind sie nicht oder? nur reizgas und stöcke?

  3. #3
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    Zitat Zitat von bastelheini Beitrag anzeigen
    aber mit schusswaffen bewaffnet sind sie nicht oder? nur reizgas und stöcke?
    Mancherorts gibts auch eine Schusswaffen bewaffnung... (wenn ich nicht stark irre)

    MfG Fabsi

  4. #4
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    Ja, in Frankfurt ist das OA mit Schußwaffe ausgerüstet. Aber auch mit Blaulicht...

    Stellen die Ordnungsämter in Großstädten nicht die "Blaulicht"-Genehmigung aus? Also könnten sie sich selbst eine Ausnahmegenehmigung erteilen?!

  5. #5
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    Zitat Zitat von bastelheini Beitrag anzeigen
    aber mit schusswaffen bewaffnet sind sie nicht oder? nur reizgas und stöcke?
    Jain...

    Wenn die berechtigt sind im Dienst eine Waffe mit zu führen dann sind das SCharfe Handfeuerwaffen. Warum manche es dürfen und andere nicht weiß ich nicht.

    Einfach eine Schreck- Signalpistole mitführen dürfen die nicht. Mir ist ein Ordnungsamt bekannt wo Mitarbeiter Private Waffen mitgeführt haben. Dies führte zu riesen theater, somit kann man nicht Pauschal sagen Ja so ist es, oder nein so ist es nicht.

    Ob nun einer Tier Abwehr Spray dabei hat, oder Reizgas.. naja... k.a. denke das liegt dann doch an der Person selbst.

    zum Thema...
    Sofern die Mitarbeiter aufgaben erfüllen müssen welche "besondere dringlichkeit" haben sehe ich kein Problem damit Fahrzeuge derer mit Sonder- und Wegerecht fahren zu lassen.
    In Wuppertal werden solche aufgaben dann wohl durch die Polizei abgearbeitet.

    Handhabt das doch jede Gemeinde/Stadt oder was auch immer anders... in dem Sinne... ENDE

  6. #6
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    Endlich mal ein Urteil in die richtige Richtung.
    Hoffentlich steht irgendwann mal vor dem Urteil BVG.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    Hallo,

    in einem TV-Bericht über die Berliner Stadtwerke hatten sogar die Kanalspülfahrzeuge SoSi und haben davon auch Gebrauch gemacht (Leitung verstopft, Keller geflutet), die Feuerwehr würde ja auch so anrücken.

    In Kiel habe ich vor Jahren mal ein Fahrzeug der Stadtwerke mit SoSi fahren sehen. In der Zeitung stand zu lesen, das eine Gasleitung gebrochen war.

    Gruß Ralf

  8. #8
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    Zitat Zitat von Ralf Beitrag anzeigen
    In Kiel habe ich vor Jahren mal ein Fahrzeug der Stadtwerke mit SoSi fahren sehen. In der Zeitung stand zu lesen, das eine Gasleitung gebrochen war.
    Das ist kein Einzelfall. Vielerorts haben Stadtwerke, Strom- und Gasversorger Fahrzeuge mit Sondersignalanlage, die bei einem akuten Störfall ausrücken. Um eben größer "Katastrophen" zu verhindern. Gleiches gibt es ja auch bei der DB -> Notfallmanager!

    Aber dabei geht es um ein ganz anderes Thema. Das ist nicht mit dem OA vergleichbar.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  9. #9
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    Ich würde mal davon ausgehen, dass in vielen Fällen, in denen die Polizei in Eilzuständigkeit zur Gefahrenabwehr tätig wird, primär das Ordnungsamt (Ordnungsbehörde, Ortspolizeibheörde) zuständig wäre.
    Ob die dafür unbedingt SoSi brauchen? Weiß nicht, das hängt vom Einzelfall ab.

  10. #10
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Gerade den Ordnungsamtsleitern würde ich ein SoSi-Fahrzeug zur Verfügung stellen. Die haben, auch wenn das Ordnungsamt an sich keine direkt polizeilichen Aufgaben hat, oftmals trotzdem Entscheidungsbefugnisse und Verantwortungen, die in meinen Augen ausreichen.
    Stimmt bei Einsätzen <4Std. Essen für die Feuerwehr holen *grins*

    Ja nee... ich würde das nicht Pauschal an der Position oder gar Organisation fest machen wer wann wie wo darf. Sondern an dem aufgabenfeld und deren dringlichkeit.

    Ich wüsste ehrlich gesagt momentan nichts wo die Leitung des OA so schnell da sein muss das die mit Sonder-Wege fahren müssten.
    Im Regelfall sind die aufgabenfelder doch klar gesteckt und hier wird wohl ehr ein "Angestellter" erst eintreffend und somit auch Entscheidungsbefugt sein.

    naja, k.a. bei uns hat das OA keine Fahrzeuge mit SonderWege und die können Ihre Arbeit bisher einwandfrei abarbeiten.

    Mein Fazit...

    Wenn das Ordnungsamt aufgabenbereiche erfüllt welche sonst von der Polizei erfüllt werden und hier besondere dringlichkeit besteht, okay sollen se SonderWege fahren.

    Wenn die Stadtwerke aufgabenbereiche erfüllt welche sonst von der Feuerwehr erfüllt werden und hier besondere dringlichkeit besteht, okay sollen se SonderWege fahren.

    Die Leute werden denke ich genau so Kriterien unterliegen wie Feuerwehr oder so... was mich nur wundert ist das die im §35 und 38 garnicht auftauchen. Muss da nicht zwangsläufig jede mögliche "behörde" drin stehen? Stadtwerke steht och ned drin... und den LKW mit Sonderwege hab ich auch schon in ner Reportage gesehen.

    Grüße

    PS: Ich will keinen mit iwas hier angreifen falls das so rüber kommt.... fühlt sich einer angegriffen kurze PN 2me

  11. #11
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    Im §38 tauchen auch die Feuerwehr und die Polizei nicht auf, weil die Ausrüstung von KFZ in der StVZO geregelt ist ... und da stehen "Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind" drin. Das Ordnungsamt wurde bisher eben als Polizei im Sinne des Gesetzes angesehen, was ich grundsätzlich auch nachvollziehen kann.

  12. #12
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Das Ordnungsamt wurde bisher eben als Polizei im Sinne des Gesetzes angesehen, was ich grundsätzlich auch nachvollziehen kann.
    Nene ... das glaubst auch nur du.
    Die haben sicher kein Blaulicht aufgrund von § 52StVZO sondern aufgrund §70StVZO.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  13. #13
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    Na, wenn Du meinst ...

  14. #14
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    Eueren unterhaltsamen Kleinkrieg könnt Ihr bitte beenden, weil das ziemlich unsachlich wird.
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  15. #15
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Gerade den Ordnungsamtsleitern würde ich ein SoSi-Fahrzeug zur Verfügung stellen. Die haben, auch wenn das Ordnungsamt an sich keine direkt polizeilichen Aufgaben hat, oftmals trotzdem Entscheidungsbefugnisse und Verantwortungen, die in meinen Augen ausreichen.
    Oder, so wie es bei uns praktiziert wird: der Ordnungsamtsleiter fährt mit einem KdoW oder ELW der Feuerwehr raus (bei Großschadenslagen). Problem gelöst. Als Mitglied der Feuerwehr hat er aufm Weg zum Gerätehaus ebenfalls Sonderrechte.
    Ich weiß nicht wie es woanders läuft, aber bei uns im Bereich ist mir kein Ordnungsamt bekannt, das solche Aufgaben zu bewältigen hätte, dass Sonderrechte im Straßenverkehr wirklich nötig wären. Und das finde ich auch gut so. Auf "Blaujacken" als "Hilfs-Sheriffs" kann ich auch verzichten. Sollen sich lieber die darum kümmern, deren originäre Aufgabe es wäre.

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