Hallo Hubi,
ich kann dir nur sagen, wie es bei mir war...Ich war auch rund 2 Jahre RS und habe dann den 8.2-Lehrgang zum RA gemacht. Ich musste für diese Ausbildung lediglich das RS-Zeugnis vorweisen. Man wollte keinen Tätigkeitsnachweis oder einen Nachweis über die Fortbildungsstunden. Und das war an einer großen Schule eine großen Hilfsorganisation...;-)
Ich würde sagen: Ruf einfach bei der Schule an, an der du den RA machen möchtest und frag nach den Voraussetzungen bzw. ob es überhaupt welche gibt.
Hoffe dir geholfen zu haben
Gruß




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