Aaaalso...:
- Ab zur Schule
- das RS-Zeugnis vorlegen
- 6 Monate (verkürzt) Schule machen
- Abschlussprüfung ablegen
- 1600 Stunden Praxis sammeln (es werden ALLE Stunden auf RTW und KTW ab dem Abschluss RS gewertet, allerdings "sollte" KTW max. 25% ausmachen...)
- mit betreuendem LRA zum entsprechenden Arzt für das Abschlussgespräch gehen
- ab zur Innenministerium /Bezirksregierung, wo es sie noch gibt
- "Antrag auf Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Rettungsassistent" " stellen
- Urkunde bekommen und sich RA nennen ;-)
Es gibt weder eine Frist die maximal zwischen RS und RA liegen darf, noch eine wie lange man zum Sammeln der 1600 RA-Stunden brauchen darf (auch wenn einige Halbwissende was anderes behaupten wollen...)!
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator