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Thema: verkürzte RA ausbildung

  1. #1
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    verkürzte RA ausbildung

    Moin
    Seit 2007 habe ich die Ausbildung zum Rettungssanitäter in der Tasche. Nun möchte ich micht weiter ausbilden und strebe den RA an.
    Leider bin ich seit der bestehen der RS Prüfung nicht zum arbeiten gekommen und habe nun 1,5 jahre berufsfremend geabreitet.
    Kann ich nun einfach so verkürzen? bz wird es anerkannt? Finde keine wirklichen vorraussetungen um zu verkürzen. Ein kollege meinte das man gearbeitet haben muss und die 30 stunden fortbildungen haben muss. Das RatASSgesetzt hilft mir da auch nicht wirklich weiter.

  2. #2
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    Hallo Hubi,

    ich kann dir nur sagen, wie es bei mir war...Ich war auch rund 2 Jahre RS und habe dann den 8.2-Lehrgang zum RA gemacht. Ich musste für diese Ausbildung lediglich das RS-Zeugnis vorweisen. Man wollte keinen Tätigkeitsnachweis oder einen Nachweis über die Fortbildungsstunden. Und das war an einer großen Schule eine großen Hilfsorganisation...;-)
    Ich würde sagen: Ruf einfach bei der Schule an, an der du den RA machen möchtest und frag nach den Voraussetzungen bzw. ob es überhaupt welche gibt.
    Hoffe dir geholfen zu haben
    Gruß

  3. #3
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    Aaaalso...:
    1. Ab zur Schule
    2. das RS-Zeugnis vorlegen
    3. 6 Monate (verkürzt) Schule machen
    4. Abschlussprüfung ablegen
    5. 1600 Stunden Praxis sammeln (es werden ALLE Stunden auf RTW und KTW ab dem Abschluss RS gewertet, allerdings "sollte" KTW max. 25% ausmachen...)
    6. mit betreuendem LRA zum entsprechenden Arzt für das Abschlussgespräch gehen
    7. ab zur Innenministerium /Bezirksregierung, wo es sie noch gibt
    8. "Antrag auf Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Rettungsassistent" " stellen
    9. Urkunde bekommen und sich RA nennen ;-)


    Es gibt weder eine Frist die maximal zwischen RS und RA liegen darf, noch eine wie lange man zum Sammeln der 1600 RA-Stunden brauchen darf (auch wenn einige Halbwissende was anderes behaupten wollen...)!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  4. #4
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    *hmm* danke für die Antwort.
    Dachte es gäbe da irgendwas um die Tante vom großen A Amt dazu zubringen die 2 jahres Ausbildung zu unterstüzen. Mal sehen ich das nun anstelle.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Hubi Beitrag anzeigen
    *hmm* danke für die Antwort.
    Dachte es gäbe da irgendwas um die Tante vom großen A Amt dazu zubringen die 2 jahres Ausbildung zu unterstüzen. Mal sehen ich das nun anstelle.
    Willst Du jetzt die Vollzeitausbildung oder den verkürzten Lehrgang machen?

  6. #6
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    Vollzeit am besten weil mir die zeit zwischen abschluss RS und Ra zugroß war

  7. #7
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    Dann verstehe ich Deinen Eingangsthread nicht...

    Zur Vollzeitausbildung meldest Du Dich ganz normal bei einer Schule an. Da Du nach Deiner RS.Prüfung nicht mehr gefahren bist, fallen keine anrechenbaren Stunden an. Also, wo ist das Problem?

    Gruß, Mr. Blaulicht

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