Aaaalso...:
  1. Ab zur Schule
  2. das RS-Zeugnis vorlegen
  3. 6 Monate (verkürzt) Schule machen
  4. Abschlussprüfung ablegen
  5. 1600 Stunden Praxis sammeln (es werden ALLE Stunden auf RTW und KTW ab dem Abschluss RS gewertet, allerdings "sollte" KTW max. 25% ausmachen...)
  6. mit betreuendem LRA zum entsprechenden Arzt für das Abschlussgespräch gehen
  7. ab zur Innenministerium /Bezirksregierung, wo es sie noch gibt
  8. "Antrag auf Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Rettungsassistent" " stellen
  9. Urkunde bekommen und sich RA nennen ;-)


Es gibt weder eine Frist die maximal zwischen RS und RA liegen darf, noch eine wie lange man zum Sammeln der 1600 RA-Stunden brauchen darf (auch wenn einige Halbwissende was anderes behaupten wollen...)!