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Thema: Privater Melder ????

  1. #1
    Golfer Gast

    Privater Melder ????

    Guten Tach!

    Ich wohne in einem kleineren Ort mit einer kleinen Feuerwehr, die nicht genügend Geld hat, um jedes aktive Mitglied mit einem Funkmelder auszustatten.

    Da ich aber bei einer Alarmierung die Sirene nicht höhre, hab ich mir gedacht, ich kaufe mir selbst einen eigenen Melder und lasse ihn auf unsere Daten bequarzen und programmieren.

    Darf ich das rechtlich gesehen überhaupt???

    Danke für eure Hilfe.



    MKG Golfer

  2. #2
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.363
    Hallo!

    Ja...! schon!

    aber sprech mal mit dem Wehrführung darüber... um Ärger oder Ummut bei den Kollegen zuvermeiden!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  3. #3
    Registriert seit
    27.02.2002
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    5.255
    Nein, darfst du nicht.
    Nur wenn es dir dein Kommandant erlaubt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
    Golfer Gast

    Mit Erlaubnis ja?!

    Also,
    wenn ich mit meinem Wehrführer rede, und er mir das erlaubt, am besten schriftlich denke ich, ist es kein Problem oder??

  5. #5
    FFWChristian Gast
    Nein, dann ist es kein Problem!

    Es kann nur sein, dass er deinen Melder registrieren will (In eure Bestandliste aufnehmen) da musst du darauf achten, dass der Melder nicht als Gemeindeigentum sondern als dein Privateigentum in die Liste aufgenommen wird!

    Gruß Christian

  6. #6
    Golfer Gast
    Ok vielen Dank!! Das mit dem Privateigentum am besten auch schrfitlich als vertrag festhalten...

  7. #7
    FFWChristian Gast
    So ist es :-)

    Gruß Christian

  8. #8
    Registriert seit
    10.12.2001
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    Original geschrieben von Alex22
    Nein, darfst du nicht.
    Nur wenn es dir dein Kommandant erlaubt.
    Da irrt Alex (zum Glück!)

    FunkMELDER sind Anmelde- und somit auch Gebührenfrei!
    Jeder kann sich einen Funkmelder zulegen und auch programmieren lassen, wenn er daran Interesse und das nötige Geld hat!
    Der Melder muß aber der TR-BOS entsprechen, also KEIN Mithören des Funkes (über die 30sec (Aufzeichnungs-)Dauer hinaus) freigeschaltet, nur EIN Kanal auf dem Gerät u.s.w.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  9. #9
    Registriert seit
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    2.363
    Hallo!

    Das manche immer gleich Scharfschießen müssen...ohne vorher zu überlegen!!

    @Alex22, Deine Antwort ist etwas Irreführend :

    " Darf ich das rechtlich gesehen überhaupt ?"

    Deine Antwort, " ...nein, darfst Du nicht! Nur wenn Dein Kommandant es erlaubt !"

    Also, was denn nun? Der Kommandant kann sich ja net über bestehendes recht hinwegsetzen, wäre es nicht erlaubt!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  10. #10
    Aircell Gast

    Ja oder nein?

    Darf man jetzt oder nicht ? ? ? Ich welchem Gesetz ist das zu finden? TKG???


    Interessiert mich auch...

  11. #11
    Aircell Gast
    Was'n wenn der Melder auf mithören steht...ist er dann nicht mehr TR-BOS?

  12. #12
    Registriert seit
    15.07.2002
    Beiträge
    351
    Es gibt kein Gesetz das es verbietet einen Funkmeldeempfänger zu besitzen! Selbst dein Wehrführer, Kommandant könnte es dir nicht verbieten einen solchen zu haben!

    Allerdings empfiehlt es sich in zu fragen, um Ärger zu vermeiden!

    Alles andere wurde ja bereits erwähnt, zwecks Mithören etc. wurde ja bereits oben erwähnt!

    GreetZ

    NACHTRAG: Das Mithören ist dir eben nur erlaubt, wenn du eine Genehmigung von deinem Kommandanten hast und (eigentlich auch automatisch) Mitglied einer Feuerwehr bist!

    Soweit mein Kentnissstand! (schreibt man das mit drei "s"?)
    Geändert von FFW Pietling (27.12.2002 um 14:38 Uhr)
    Mit kamderadschaftlichen Grüßen

    Retten - Bergen - Löschen - Schützen
    <b>Gott zur Ehr dem nächsten zur Wehr</b>

  13. #13
    Aircell Gast

    aha

    Also beschränkt sich die "erlaubnis" nur aufs mithöhren, der besitz ist egal...?

  14. #14
    Registriert seit
    15.07.2002
    Beiträge
    351
    Richtig, das Mithören muss dir dein Kommandant erlauben.

    Aber bei all den Gesetzen und blablabla,

    geht zu eurem Kommandant oder Wehrführer, fragt ihn und macht das was er sagt! Es hat keinen Sinn gegen den Willen der anderen zu handeln! Das bringt nur Ärger! und wenn es wirklich so ist, dass ihr keine Sirene hört und nur wenige oder gar keine Melder habt dann wird es euer Kommandant mit Sicherheit begrüssen wenn ihr euch so einsetzt und selbst einen Melder kauft!

    Bei mir war es genauso! Bei 40 Mann 10 Melder und ich hör einfach die Sirene nicht, er hatte absolut nichts dagegen!

    Also lieber erst mal fragen, kostet ja nichts!

    greetZ
    Mit kamderadschaftlichen Grüßen

    Retten - Bergen - Löschen - Schützen
    <b>Gott zur Ehr dem nächsten zur Wehr</b>

  15. #15
    Aircell Gast
    bei uns ist das so ähnlich: 3 Melder für 20 aktive...angeblich hat die Gemeinde kein Geld...kann ich aber nicht glauben, das JUZ bekommt alles in den *piep* geblasen, was es will. Im Neubaugebiet hat man nur einen Chance die Sirene zu hören, wenn man ein Fenster bis anschlag aufgerissen hat und der Wind sehr sehr günstig steht...:-)

    Unser Wehrführer wird nixx dagegen haben...hoffe ich (für ihn) ;-)

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