Ergebnis 1 bis 12 von 12

Thema: Auszahlung bei TU Einsätzen Feuerwehr

  1. #1
    Registriert seit
    21.06.2008
    Beiträge
    275

    Auszahlung bei TU Einsätzen Feuerwehr

    Nabend, mir ist zu Ohren gekommen das in Rheinland-Pfalz (oder auch in noch mehr Bundesländern) bei TU-Einsätzen der Feuerwehr die Kameraden ausgezahlt werden, Aufwandsentschädigung oder so.

    Kann mir dazu jemand etwas genaueres sagen?

    AngelOfFire
    112 - Unsere Hotline mit 24 Stunden Service!

  2. #2
    Registriert seit
    04.06.2002
    Beiträge
    2.304
    Was ist ein TU-Einsatz???
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  3. #3
    Registriert seit
    28.01.2007
    Beiträge
    696
    BEi uns gibts kein geld........ ABER... wen ich wegen eines Alarm falles nicht zur Arbeit komen
    kann bekommt mein Chef ne Endschädigung ( Ecklohn und so ein gedöns)


    In anderen VG´s bei uns wird Einsatzgeld bezahlt...


    Die Dienstausfallenstchädigung ist aber gesetzlich festgelegt

    naja hin oder her... als Handwerker bleibt deine Arbeit dan eh auf der strecke... weil die nicht gearbeitete Arbeit bezahlt dir keiner.



    MFG MasterOfFire

  4. #4
    Registriert seit
    25.01.2009
    Beiträge
    150
    bei uns ist es so, dass man erst ab Kommandant aufwärts was bekommt. Aber wenn eine Kommune beschließt, ihren Feuerwehrdienstleistenden was zahlen zu wollen, wird sich sicher keiner darüber beschweren ;-)

  5. #5
    Registriert seit
    09.04.2005
    Beiträge
    969
    falls ich es noch richtig im Kopf habe TU=Technische Unfallhilfe

  6. #6
    Registriert seit
    21.06.2008
    Beiträge
    275
    TH Einsatz -- Technische Hilfeleistung.

    Irgendwer hat mir mal gesagt das das irgendwo geregelt wäre das es für alle eingesetzten Kräfte eine entschädigung gäbe, aber halt nur bei dieser Art des Einsatzes.

    Den Ausfall des Arbeitnehmers wird bei uns dem Arbeitgeber auch gezahlt, halt nur auf Antrag.

    AngelOfFire
    112 - Unsere Hotline mit 24 Stunden Service!

  7. #7
    Registriert seit
    04.06.2002
    Beiträge
    2.304
    Ist mir neu! Einsatz ist Einsatz: Dachstuhlbrand oder VU....!
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  8. #8
    Registriert seit
    09.04.2005
    Beiträge
    969
    Na ja es gibt da schon unterschiede und zwar gibt es AUfgaben der Feuerwehr die im Gestzt stehen und die eine Feuerwehr machen muss und die auch kostenlos sind und dann gibt es Einsätze die eben nicht dazu zählen.
    Beispiel aus eigener Erfahrung wie eine Stadt kosten festlegt: Überflutung-> Feuerwehr kommt -> im Rahmen der allgemeinen Hilfe wird sie tätig und pumpt die Wohnung mit einer Tauchpumpe leer -> kostenlos
    setzt sie jetzt aber auch noch den Wassersauger ein um die Wohnung ganz leer zu bekommen was sehr Zeit intensiv ist und das der Bewohner auch mit Wischer und Eimer leer bekommen würde oder eben er fährt in den Baumarkt und kauft sich einen Nas-Trockensauger dann ist das nicht mehr kosten los und es muss bezahlt werden.
    Aber wie gesagt kann jede Stadt selbst festlegen wofür und wieviel Geld sie verlangt!
    Das ganze wird bloß irgendwann wenn alles kostenlos ist beim Finanzprüfungsausschuß auftauchen und der Bürgermeister bekommt die Frage gestellt warum die Feuerwehr nur kostet und nichts verdient!

    Hier mal die Kostensatzung meiner alten Stadt: http://www.worms.de/downloads/Ortsre...rensatzung.pdf

  9. #9
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    RLP hat keine generelle Regelung, das ist Sache der Kommune. Es gibt tatsächlich Kommunen, wo die einzelne Einsatzkraft bei kostenpflichtigen Einsätzen (das sind i.d.R. THs) einen kleinen Betrag pro Stunde erhält. Auszahlung ist dann i.d.R. einmal im Jahr. Aber wie gesagt, da sind dutzende verschiedene Auslegungen möglich.

    Die pauschale Aufwandsentschädigung für Funktionsträger hat damit überhaupt nix zu tun, die Lohnfortzahlung genauso wenig.

  10. #10
    Registriert seit
    24.01.2006
    Beiträge
    170
    Moin,

    bei uns in Bayern bzw. im Lkr. wird das sehr unterschiedlich bewertet.

    Mal ein paar Beispiele wie wir es im Normalfall handeln:

    Brandbekämpfung Dachstuhlbrand -> natürlich kostenlos
    Dach anschließend mit einer Plane abdecken -> kostenpflichtig weil...
    - es Firmen gibt die mit sowas Ihr Geld verdienen
    - wir unsere Freizeit opfern und das eigentlich nicht wirklich zu unseren Aufgaben gehört aber man hilft halt wenn man kann.

    Ölspurbeseitigung
    -> Verursacher unbekannt -> Pech
    -> Verursacher bekannt -> Kostenplichtig

    VU mit eingeklemmter Person -> Personenbefreiung kostenlos
    anschließend Strasse reinigen etc. -> könnte soweit ich weiß lt. Gesetz / Verordnung oder was auch immer in Rechnung gestellt werden. Dies wird von uns jedoch nicht praktiziert.

    Wasserschädenbeseitigung sind in aller Regel Kostenpflichtig.
    Da es zu 90% so ist dass die Leute die die Feuerwehr rufen einfach nur zu Faul oder zu dumm sind es selbst zu erledigen weil für sowas gibts ja die Feuerwehr und die machen wegen jedem Schei* kostenlose Hausbesuche. Dann fallen sie aus allen Wolken wenn du ihnen sagst dass wir keine Putzkolonne sind die anschließend alles durchwischt, aufräumt und abstaubt und ne Rechnung kommt wegen den 5cm Wasser im Keller. Und NEIN sie sind nicht der einzigste.

    Auslösung Brandmeldeanlage -> Brand -> kostenlos
    Auslösung Brandmeldeanlage -> Fehl-/ ungewollter Alarm -> Kostenpflichtig seit 2008 hat der Feuerwehrdienstl. anspruch auf Auszahlung.

    So läuft es bei uns im Normalfall. Wie es letztendlich umgesetzt wird hängt auch immer ein bischen vom Gesamteinsatz ab wir halten nicht starr an dieser Regelung fest. Jeder Einsatz ist anders.

    Bei uns in der Wehr wird das Geld auch an den jeweiligen Fwdl ausgezahlt.
    Kenne andere Wehren im Lkr. da wird das Geld einbehalten und für sonstiges verwendet.
    Es gibt auch Wehren im Lkr. die Dir für Ömme (etwas übertrieben) fast nen ganzen Bautrupp schicken die nach Unwettereinsätzen mit Speiß und Steinen deine Hütte wieder zusammenflicken.
    Wenn die Gemeinde Schuldenfrei ist, die entsprechende Manpower vorhanden ist und die das so praktizieren, von mir aus.

    also dann
    Greetz
    Geändert von HF_KLM (22.06.2009 um 11:04 Uhr)

  11. #11
    achowanski Gast

    Auszahlung bei Einsätzen

    Zitat Zitat von Angeloffire Beitrag anzeigen
    Nabend, mir ist zu Ohren gekommen das in Rheinland-Pfalz (oder auch in noch mehr Bundesländern) bei TU-Einsätzen der Feuerwehr die Kameraden ausgezahlt werden, Aufwandsentschädigung oder so.

    Kann mir dazu jemand etwas genaueres sagen?

    AngelOfFire
    Bei der Wehr in Baden-Würtemberg in der ich bin bekomme ich für alle Einsätze eine Entschädigung inform eines Stundensatzes. Der Betrag ist dabei immer Gleich egal was für eine Art von Einsatzes ist und ob er Kostenpflichtig ist oder nicht.
    Dafür bekommt mein Arbeitgeber nichts und ich mus mit meinem Arbeitgerber ausmachen wie wir im Einsatzfall verfahren. Im Normalfall Arbeitet man die Stunden im Geschäft nach oder nimmt Überstunden/Urlaub. Von Problemen bei dieser Verfahrensweise mit dem Chef ist mir von keinem Kameraden was bekannt.
    alexander

  12. #12
    Registriert seit
    24.01.2006
    Beiträge
    170
    Anmerkung bezüglich meines Nach"schreibers":

    Sobald ich meine Arbeitszeit unterbreche/ wegen der Fw nicht ausüben kann ist mein Arbeitgeber berechtigt den Ausfall gegenüber meiner Gemeinde geltend zu machen egal ob ich für den Einsatz Geld kassiere oder nicht.

    Gruß

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •