Nabend, mir ist zu Ohren gekommen das in Rheinland-Pfalz (oder auch in noch mehr Bundesländern) bei TU-Einsätzen der Feuerwehr die Kameraden ausgezahlt werden, Aufwandsentschädigung oder so.
Kann mir dazu jemand etwas genaueres sagen?
AngelOfFire
Nabend, mir ist zu Ohren gekommen das in Rheinland-Pfalz (oder auch in noch mehr Bundesländern) bei TU-Einsätzen der Feuerwehr die Kameraden ausgezahlt werden, Aufwandsentschädigung oder so.
Kann mir dazu jemand etwas genaueres sagen?
AngelOfFire
112 - Unsere Hotline mit 24 Stunden Service!
Was ist ein TU-Einsatz???
Gruß Angriffstrupp
Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !
BEi uns gibts kein geld........ ABER... wen ich wegen eines Alarm falles nicht zur Arbeit komen
kann bekommt mein Chef ne Endschädigung ( Ecklohn und so ein gedöns)
In anderen VG´s bei uns wird Einsatzgeld bezahlt...
Die Dienstausfallenstchädigung ist aber gesetzlich festgelegt
naja hin oder her... als Handwerker bleibt deine Arbeit dan eh auf der strecke... weil die nicht gearbeitete Arbeit bezahlt dir keiner.
MFG MasterOfFire
bei uns ist es so, dass man erst ab Kommandant aufwärts was bekommt. Aber wenn eine Kommune beschließt, ihren Feuerwehrdienstleistenden was zahlen zu wollen, wird sich sicher keiner darüber beschweren ;-)
TH Einsatz -- Technische Hilfeleistung.
Irgendwer hat mir mal gesagt das das irgendwo geregelt wäre das es für alle eingesetzten Kräfte eine entschädigung gäbe, aber halt nur bei dieser Art des Einsatzes.
Den Ausfall des Arbeitnehmers wird bei uns dem Arbeitgeber auch gezahlt, halt nur auf Antrag.
AngelOfFire
112 - Unsere Hotline mit 24 Stunden Service!
Ist mir neu! Einsatz ist Einsatz: Dachstuhlbrand oder VU....!
Gruß Angriffstrupp
Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !
Na ja es gibt da schon unterschiede und zwar gibt es AUfgaben der Feuerwehr die im Gestzt stehen und die eine Feuerwehr machen muss und die auch kostenlos sind und dann gibt es Einsätze die eben nicht dazu zählen.
Beispiel aus eigener Erfahrung wie eine Stadt kosten festlegt: Überflutung-> Feuerwehr kommt -> im Rahmen der allgemeinen Hilfe wird sie tätig und pumpt die Wohnung mit einer Tauchpumpe leer -> kostenlos
setzt sie jetzt aber auch noch den Wassersauger ein um die Wohnung ganz leer zu bekommen was sehr Zeit intensiv ist und das der Bewohner auch mit Wischer und Eimer leer bekommen würde oder eben er fährt in den Baumarkt und kauft sich einen Nas-Trockensauger dann ist das nicht mehr kosten los und es muss bezahlt werden.
Aber wie gesagt kann jede Stadt selbst festlegen wofür und wieviel Geld sie verlangt!
Das ganze wird bloß irgendwann wenn alles kostenlos ist beim Finanzprüfungsausschuß auftauchen und der Bürgermeister bekommt die Frage gestellt warum die Feuerwehr nur kostet und nichts verdient!
Hier mal die Kostensatzung meiner alten Stadt: http://www.worms.de/downloads/Ortsre...rensatzung.pdf
RLP hat keine generelle Regelung, das ist Sache der Kommune. Es gibt tatsächlich Kommunen, wo die einzelne Einsatzkraft bei kostenpflichtigen Einsätzen (das sind i.d.R. THs) einen kleinen Betrag pro Stunde erhält. Auszahlung ist dann i.d.R. einmal im Jahr. Aber wie gesagt, da sind dutzende verschiedene Auslegungen möglich.
Die pauschale Aufwandsentschädigung für Funktionsträger hat damit überhaupt nix zu tun, die Lohnfortzahlung genauso wenig.
falls ich es noch richtig im Kopf habe TU=Technische Unfallhilfe
Bei der Wehr in Baden-Würtemberg in der ich bin bekomme ich für alle Einsätze eine Entschädigung inform eines Stundensatzes. Der Betrag ist dabei immer Gleich egal was für eine Art von Einsatzes ist und ob er Kostenpflichtig ist oder nicht.
Dafür bekommt mein Arbeitgeber nichts und ich mus mit meinem Arbeitgerber ausmachen wie wir im Einsatzfall verfahren. Im Normalfall Arbeitet man die Stunden im Geschäft nach oder nimmt Überstunden/Urlaub. Von Problemen bei dieser Verfahrensweise mit dem Chef ist mir von keinem Kameraden was bekannt.
alexander
Anmerkung bezüglich meines Nach"schreibers":
Sobald ich meine Arbeitszeit unterbreche/ wegen der Fw nicht ausüben kann ist mein Arbeitgeber berechtigt den Ausfall gegenüber meiner Gemeinde geltend zu machen egal ob ich für den Einsatz Geld kassiere oder nicht.
Gruß
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)