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Thema: Zulassungsurkunde für Funkgeräte

  1. #1
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    Zulassungsurkunde für Funkgeräte

    Ich habe eine frage an euch.

    Wenn ich für eine Hilfsorganisation aus ebay ein gebrauchtes Funkgerät im 2 oder 70 cm Band ersteigere (Kanal bzw Frequenzzuteilung vorhabden) und das Gerät betreiben will, muss ich dann eine Zulassungsurkunde haben oder nicht mehr??

    Z. B. bei Bosch HFG 169/459

    Wer kann mir da auskuft geben???

  2. #2
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    Sag uns doch bitte erst einmal, auf welcher Frequenz/en das Gerät laufen soll...

    MfG Fabsi

  3. #3
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    Zulassung Handfunk

    70 cm Band für Hilfsorganisationen lt Frequenznutzungsplan

  4. #4
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    Du meinst das 70cm BOS-Band?

    MfG Fabsi

    P.S.: Falls nicht, schreib doch einfach die Frequenz ^^

  5. #5
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    Zitat Zitat von newa772 Beitrag anzeigen
    70 cm Band für Hilfsorganisationen lt Frequenznutzungsplan
    Servus!

    Er meint z.B. Frequenzen für den MHD etc., die ja auf 70cm (459,210 MHz z.B.) vergeben werden, also eine Betriebsfunkfrequenz, keine BOS-Frequenz!

    Gruß
    Alex
    Geändert von Quietschphone (23.09.2008 um 21:28 Uhr)
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  6. #6
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    Zulassung Handfunk

    ja genau das meine ich.

    kann ir nun jemand weiterhelfen????

  7. #7
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    Ahhhh, klar, jetzt schon :)
    (haben wir auch eine)

    Also: Mal vorweg, Betreiben darf sie nur der Inhaber der Frequenzzuteilung in dem darin genannten Gebiet ;)

    Da ich die Zuteilung allerdings in der Halle liegen habe, könnte ich erst morgen drauf schauen, ob da auch die FuGs mit angegeben sind...
    (Allerdings vermute ich mal: Ja)

    Verhält sich quasi wie beim eigentlichen Betriebsfunk, nur das für die HiOrg eben die Kosten wegfallen...

    Näheres: Morgen :)

    MfG Fabsi

  8. #8
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    Was passiert wenn die Urkunde verloren geht oder die Org sich ein Gerät (z.B. bei ebay) beschafft wo es keine Urkunde gibt? Läßt sich eine neue beschaffen?

  9. #9
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    Hi,

    Die einzige Urkunde die man heute braucht ist Frequenzzuteilung durch die BnetzA!
    In dieser sind alle Ortsfesten Anlagen einzeln und mit Standort aufgeführt. Ausserdem Summarisch die Anzahl der Mobilen und portablen Funkgeräte.
    Etwa in der Art: Mobile Funkstellen = 15, Portable Funkstellen = 50 !

    Welche Funkgeräte nun verwendet werden ist völlig Egal!
    Es werken keine Seriennummern oder Typangaben erfasst!

    Der Zuteilungsinhaber muss nur nachweisen können das diese Geräte Grundsätzlich für den Verwendungszweck zugelassen sind. Das kann entweder durch Augenschein mithilfe des auf dem Gerät aufgebrachten Typenschild mit Bundesadler bzw. "CE ! 0168" oder halt mithilfe der Zulassungsurkunde für die Geräteserie geschehen.
    In der Realität kennen die BnetzA BEamten aber die gängigen Geräte und selbst wenn das Typenschild beschädigt/entfernt wurde wird ein NAchweis der Zulässigkeit nur bei Exotischen Geräten notwendig sein...

    Hat man ein exotisches Gerät und es geht die Zulassungsurkunde verloren, kopiert man sich einfach eine von einem anderen Geräteeigentümer oder fordert die vom Hersteller/Händler an. Irgendjemand wird ja wohl eine Kopie machen können.

    Geht die Frequenzzuteilungsurkunde verloren muss man eine Zweitschrift bei der BnetzA anfordern...

    Gruß
    Carsten
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  10. #10
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    Zulassung Handfunk

    Danke für die Antwort

  11. #11
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    Also müssen heutzutage die Urkunden/die Kopien derer auf dem Fahrzeug gar nicht mehr mitgeführt werden?

  12. #12
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    Zitat Zitat von Bergwacht9902 Beitrag anzeigen
    Also müssen heutzutage die Urkunden/die Kopien derer auf dem Fahrzeug gar nicht mehr mitgeführt werden?
    Nö!
    Das Original ist bei der Ortsfesten Funkstelle (jede OF hat eine eigene), bzw. bei Unbemannt betriebenen (Man kann die ja schlecht an die Antenne auf dem Fernmeldeturm kleben) beim Betreiber aufzubewahren.

    Weitere Unterlagen gibt es nicht...

    Gruß
    Carsten
    Geändert von DG3YCS (26.09.2008 um 14:52 Uhr)
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  13. #13
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    Es gibt ja nichteinmal mehr die Ausweise die man früher mitführen musste.

    Gruss Flo
    Gruss Flo

  14. #14
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Verhält sich quasi wie beim eigentlichen Betriebsfunk, nur das für die HiOrg eben die Kosten wegfallen...
    Hallo,

    Ist das generell so das HiOrgs kostenfrei Betriebsfunkfrequenzen zugewiesen bekommen können? Geht das auch im 2m-Band?

    Gruß
    Sascha.

  15. #15
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    Zitat Zitat von s_schuh Beitrag anzeigen
    Ist das generell so das HiOrgs kostenfrei Betriebsfunkfrequenzen zugewiesen bekommen können? Geht das auch im 2m-Band?
    "Generell" ist in Deutschland mal fast nichts gleich ;)

    In den aller meisten Fällen zahlen die HiOrgs nichts für ihre Frequenzen...

    Und ja, es würde auch im 2m Band gehen... und auch im 4m und auch im Mikrowellenbereich usw. usw....

    Aber kommt jetzt bitte nicht auf die Idee, euch einen "weiteren 2m Kanal" zu schaffen, indem ihr den dann auf eure 2m BOS-FuGs proggen lasst ;)

    MfG Fabsi

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