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Thema: Anzeigepflicht Diebstahl/Verlust BOS-Fug

  1. #1
    Registriert seit
    28.08.2008
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    34

    Anzeigepflicht Diebstahl/Verlust BOS-Fug

    Hallo zusammen,

    ich habe gehört das es für anhanden gekommende BOS-Funkgeräte eine Anzeigepflicht gibt.

    Ich bin auf der Suche nach einem entsprechenden Paragraphen.
    Bundesland ist NRW, Organisation DRK (dürfte aber denke ich egal sein :-) )

    Ich freue mich auf Infos.

    Danke

  2. #2
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    10.12.2001
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    2.651
    Wenn du keine Anzeige machst, bezahlt die Versicherung den Verlustschaden nicht. Jetzt kannst du dir selber ausmalen, was der Eigentümer des FuG (also in dem fall das DRK) dazu sagt, wenn du den Diebstahl nicht anzeigst....
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  3. #3
    Registriert seit
    31.01.2007
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    344
    Zitat Zitat von Commander987 Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    ich habe gehört das es für anhanden gekommende BOS-Funkgeräte eine Anzeigepflicht gibt.

    Ich bin auf der Suche nach einem entsprechenden Paragraphen.
    Bundesland ist NRW, Organisation DRK (dürfte aber denke ich egal sein :-) )

    Ich freue mich auf Infos.

    Danke
    Diebstahl ist ein relatives Antragsdelikt; soll heißen, dass es grundsätzlich ohne Stellung eines Strafantrages (im Volkmund auch Erstattung einer Strafanzeige) verfolgt wird , es sei denn, es handelt sich um einen sog. "Haus- und Familiendiebstahl". Was allerdings bei Eigentumsdelikten zum Nachteil einer BOS kaum der Fall sein wird.

    Es gibt aber, um auf den Kern Deiner Frage zurück zu kommen, keine Verpflichtung eine Strafanzeige zu erstatten. Wenn man es nicht will, lässt man es eben.

    Damit könnte es aber, und das hat AkkonHaLand treffend genannt, zu Problemen mit dem Versicherer kommen. Denn der/die möchten in jedem Fall einen amtlichen Nachweis über das Abhandenkommen der Gegenstände haben.

    Aus meiner Sicht sollte eine Anzeige aber in jedem Falle erstattet werden, um ggf. so vorhanden, die Individualnummer des Diebesgutes im polizeilichen Sachfahndungsbestand speichern zu können.

    MfG

  4. #4
    Registriert seit
    29.10.2007
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    1.737
    Geht die Frage nicht eher in eine andere Richtung als die Strafanzeige?
    Ich meine mal gehört zu haben, dass BOS-Funkgeräte bei einer bestimmten Stelle (BNetzA bzw. früher RegTP oder Bezirksregierung oder so) anzumelden sind und dann der Bestand jährlich zu melden ist. Unser LdF hat vor einiger Zeit mal etwas in der Richtung gesagt. Irgendwas war da, vielleicht weiß da jemand hier mehr Bescheid.
    Vor dem Hintergrund wäre es dann nur logisch, wenn auch der Verlust eines Gerätes bei eben dieser Stelle anzuzeigen ist.

  5. #5
    Registriert seit
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    549
    Also wenn es die gleiche stelle ist, an die jährlich der Funkgerätebestand etc gemeldet wird (ich weiss nicht, ob es die gleiche ist)

    dann ist es die ZPD NRW.
    semper et ubique

    "Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
    - GerdShow -

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