Zitat Zitat von Der Achtundvierziger Beitrag anzeigen
Da alle Feuerwehren und die damit verbundenen Jugendfeuerwehren ein und den selben Träger haben, nämlich die FUK, kann ich sagen dass Berufsfeuerwehrtage definitiv nicht unter Versicherungsschutz stehen. Ein übernachten in Feuerwehrgerätehäusern ist auch nicht versichert.
Das ist gleich in mehrerer Hinsicht falsch:
Es gibt nicht eine FUK, sondern mehrere und damit eventuell auch mehrere Sichtweisen zu dieser Frage.
Nicht jeder Feuerwehrmann ist bei einer FUK versichert, in einigen Bundesländern ist der zuständige Unfallversicherungsträger die Unfallkasse des Landes (NRW) oder der Gemeindeunfallversicherungsverband (Bayern).

Was die Aussage zum BF-Tag angeht, hätte ich gerne mal eine genauere Begründung, warum das nicht versichert sein soll.
Grundsätzlich ist so eine Veranstaltung natürlich auch durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, sofern es sich dabei um "Dienst" handelt, das ganze also auf dem Dienstplan auftaucht. Wichtig ist, dass man gewisse Regeln hinsichtlich sicherem Ablauf, körperlicher und geistiger Leistungsfähigkeit, Überforderung etc. einhält.