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Thema: Einsätze und Tipps gesucht für JFW - Tag der Berufsfeuerwehr

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Echt ein großes Dankeschön an euch. Ja, also ich werde mir das mal alles nochmals in ruhe durchlesen und für unsere Jugend mal einen Plan machen.

    Echt geil

    Danke nochmals

  2. #2
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    WICHTIG! Erkundige dich am besten schriftlich, wie eng die Sache bei euch bezüglich Unfallschutz und damit Aktivitäten zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr gesehen wird!
    Wetterwarnung - Version 3 in der Entwicklung: FMS-Forenthread

  3. #3
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    Da alle Feuerwehren und die damit verbundenen Jugendfeuerwehren ein und den selben Träger haben, nämlich die FUK, kann ich sagen dass Berufsfeuerwehrtage definitiv nicht unter Versicherungsschutz stehen. Ein übernachten in Feuerwehrgerätehäusern ist auch nicht versichert.


    vlg

  4. #4
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    Sicher?

    http://www.hfuknord.de/wDeutsch/pdf/...ehrtage_II.pdf

    Von einem generellen Verbot steht da irgendwie nichts? Vllt aber noch ein paar gute Hinweise für tarzan91..
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Der Achtundvierziger Beitrag anzeigen
    Da alle Feuerwehren und die damit verbundenen Jugendfeuerwehren ein und den selben Träger haben, nämlich die FUK, kann ich sagen dass Berufsfeuerwehrtage definitiv nicht unter Versicherungsschutz stehen. Ein übernachten in Feuerwehrgerätehäusern ist auch nicht versichert.
    Das ist gleich in mehrerer Hinsicht falsch:
    Es gibt nicht eine FUK, sondern mehrere und damit eventuell auch mehrere Sichtweisen zu dieser Frage.
    Nicht jeder Feuerwehrmann ist bei einer FUK versichert, in einigen Bundesländern ist der zuständige Unfallversicherungsträger die Unfallkasse des Landes (NRW) oder der Gemeindeunfallversicherungsverband (Bayern).

    Was die Aussage zum BF-Tag angeht, hätte ich gerne mal eine genauere Begründung, warum das nicht versichert sein soll.
    Grundsätzlich ist so eine Veranstaltung natürlich auch durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, sofern es sich dabei um "Dienst" handelt, das ganze also auf dem Dienstplan auftaucht. Wichtig ist, dass man gewisse Regeln hinsichtlich sicherem Ablauf, körperlicher und geistiger Leistungsfähigkeit, Überforderung etc. einhält.

  6. #6
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    Wir haben uns vor 3,5 Jahren "schlau" gemacht und mit unserer zuständigen FUK telefoniert und wurden über das belehrt, was ich in meinem letzten Post geschildert habe.


    Wie weit man geht und was man macht muss jeder selber Wissen.

    Das ist/war der Stand der Dinge.

    lg

  7. #7
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    [...] Grundsätzlich ist so eine Veranstaltung natürlich auch durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, sofern es sich dabei um "Dienst" handelt, das ganze also auf dem Dienstplan auftaucht. [...]
    Genauso wird es bei uns gehandhabt. Auf den Dienstplan im Voraus wird großer Wert gelegt. Und die Ruhezeiten sind bei uns auf jeden Fall einzuhalten, aktuelle Info der Unfallkasse, JuSchG gilt ohne Ausnahme (finde ich schade, aber na ja)... Weiß aber nicht, ob das in anderen Bundesländern gleich ist. Ich spreche von Sachsen.
    Bei uns wird da jetzt auch sehr stark drauf geachtet, das war früher vielleicht nicht unbedingt so. "Wo kein Kläger da kein Richter" vermag man zu sagen, aber mir persönlich, und ich bin bestimmt kein Moralapostel, ist das als Ausbilder zu heiß. Dann erkläre ich das eben den Kindern und es gibt 21.00 Uhr noch mal einen Alarm und den nächsten dann von mir aus 06.05 Uhr...

    MfG
    Max

    PS: Übrigens glaube ich, der Thread passt hier besser hin:

    *** Thread VERSCHOBEN ***
    Dieser Thread wurde aus dem Forum "Off-Topic" in das Forum "Hilfsorganisationen & Rettungsdienste" verschoben.
    Wetterwarnung - Version 3 in der Entwicklung: FMS-Forenthread

  8. #8
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    ich habe letztes Jahr bei uns einen BF-Tag veranstaltet und wollte auch zuerst die Kids über Nacht nochmal aus dem Bett holen. Es hatte sich aber gezeigt, dass die eigentlich irgendwann viel zu kaputt waren. Da muss einem der gesunde Menschenverstand schon Einhalt gebieten - auch ohne den drohenden Finger des mglw. fehlenden Versicherungsschutzes. Außerdem waren wir heilfroh, als die endlich mal geschlafen hatten ;-)

  9. #9
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    222
    ich habe unseren BF-Tag gerade hinter uns. Du kannst dir gerne das Programm und alle Einsätze mit Bildern und teilweise Videos anschauen:

    www.jugendfeuerwehr-altenholz.de

  10. #10
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    Zitat Zitat von StrangeQ Beitrag anzeigen
    auch ohne den drohenden Finger des mglw. fehlenden Versicherungsschutzes.
    Es gibt keinen fehlenden Versicherungsschutz. Das ist schlicht und ergreifend Quatsch!

    Vgl. SGB VII; § 7 Begriff
    (1) Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
    (2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

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