Das jetzt wieder alle ihre Modalitäten darlegen, war eigentlich nicht meine Intention. Aber es zeigt doch ganz gut, dass die Verpflichtungszeiten weitaus länger sind, als die vom BAG zugestandenen - während die tatsächliche Fortbildungsdauer noch unter der ersten Nennung der BAG-Tabelle liegt.
Findet das außer mir niemand "etwas seltsam"? Ich als "führerscheinverpflichteter" Feuerwehrangehöriger würde den Bescheid mit der Verpflichtungsdauer jetzt nehmen, ein paar nette Worte dazu schreiben, das im Rathaus abgeben und mich zurücklehnen...