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Thema: Eingliederungszuschuß zurückzahlen?

  1. #1
    Registriert seit
    27.09.2007
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    141

    Eingliederungszuschuß zurückzahlen?

    Hallo Leute,

    habe seit Januar einen Mitarbeiter beschäftigt. Alles läuft wunderbar und Aufträge sind auch genügend vorhanden aber diese sind eben leider im Ausland. Letzte Woche kam mein Freund und Mitarbeiter auf mich zu und meinte das ich ihn kündigen soll. Tja,nun stehe ich zwischen 2 Fronten. Zum einen mal müßte ich Geld an das AA zurückzahlen oder ich kündige ihn so das er 3 monate eine Sperre bekommt und ich nicht´s zurückzahlen muß. So oder so ist es doof. Vielleicht könnt Ihr mir ja da mal einen Tipp geben wie ein jeder von uns am besten abschneidet. Das heißt keine Rückzahlung und keine Sperre.
    Konfuzius: „Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang.“

  2. #2
    Registriert seit
    27.02.2002
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    5.255
    Sorry, aber für solche Fragen denke ich mal ist es das falsche Forum.
    Außerdem grenzt das ja schon fast an "Erschleichen von Sozialleistungen".
    Und das ist gott sei dank eine Straftat.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
    Registriert seit
    27.09.2007
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    141
    Danke, da gib mir bitte eine Seite bei der ich richtig bin.
    Konfuzius: „Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang.“

  4. #4
    Registriert seit
    28.11.2005
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    2.759
    Moin..

    Bei dem Fachanwalt deiner Wahl, der kennt sich mit den Gesetzen
    besser aus als jeder Forentroll..

    Oder bei der AfA, dein Sachbearbeiter kennt sich den Gesetzen besser
    aus als jeder Forentroll..

    Gruss,
    Tim

    PS: Was hat das mit Software zu tun? Off-Topic wäre der "bessere" Bereich
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

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