Hallo,

hätte mal eine Frage bezüglich Alarmierung und Recht.
ELS-pro ist ja in der Lage zu alarmieren.

Wie sieht es nun mit der Rechtslage aus?
Darf eine Freiwiliige Feuerwehr in Ihrer Einsatzzentrale ein Programm zur Alarmierung vorhalten und dieses auch nutzen?
Auch wenn es nicht Status einer Nachalarmierenden-Stelle hat?

In unserem LKR wird derzeit noch durch die POL alarmiert.

Wir sind derzeit auf der Suche nach einem Programm wie es ELS bietet, daher die Frage.

Mfg