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Thema: Frequenzpspeicherung Strafbar?

  1. #1
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    Frequenzpspeicherung Strafbar?

    Hallo Ihrz,

    bin heute beim stöbern im Netz auf was gestoßen das mich etwas ins grübeln brachte.

    Und zwar ging es darum das die Speicherung von Frequenzen auf denen z.B. polizei Funkt Verboten seih.
    In einem fall hatte Jemand einen Scanner im Auto, Betriebsbereit jedoch nicht eingeschaltet. In diesem war halt die Polizei Frequenz eingespeichert woraufhin das dingen eingezogen wurde und eine Strafanzeige gestellt.

    Finds halt bissel merkwürdig und wollt mal schaun was ihr da für Infos habt....

  2. #2
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    Meine Meinung: Verboten ist nicht das Abspeichern, sondern das unbefugte Abhören. Allerdings erleichtert das Abspeichern der spezifischen Frequenzen den Nachweis der Straftat ungemein. So weltfremd, dass nicht so zu sehen, wird kaum ein Gericht sein.

  3. #3
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    folgendes Szenario....

    man weiß die Frequenzen von Polizei, Feuerwehr etc. dadurch das man scannt ja irgendwann zwangsläufig.

    Da man diese NICHT hören will Speichert man diese. Im Scanner besteht die Funktion das diese Frequenzen beim Scannen also übersprungen werden.

    Dient natürlich dazu das man sich nicht strafbar macht durchs hören, was man aber dann durch die Speicherung wieder würde.

    Es ist halt nervig wenn man dinge empfängt die man ned hören will, sich aber strafbar macht wenn man dies vermeiden will.

  4. #4
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    Naja, wenn es einem im Prozess gelingt, dass die Staatsanwaltschaft nichts anderes beweisen kann, könnte das in Ordnung sein.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Mister-X Beitrag anzeigen
    Hallo Ihrz,

    bin heute beim stöbern im Netz auf was gestoßen das mich etwas ins grübeln brachte.

    Und zwar ging es darum das die Speicherung von Frequenzen auf denen z.B. polizei Funkt Verboten seih.
    In einem fall hatte Jemand einen Scanner im Auto, Betriebsbereit jedoch nicht eingeschaltet. In diesem war halt die Polizei Frequenz eingespeichert woraufhin das dingen eingezogen wurde und eine Strafanzeige gestellt.

    Finds halt bissel merkwürdig und wollt mal schaun was ihr da für Infos habt....
    Moin!

    Das Mitführen eines betriebsbereiten Scanners erfüllt meines Wissens nach den Tatbestand schon. Er muss nicht eingeschaltet sein. Wenn dann noch die entsprechenden Frequenzen gespeichert sind, könnte es schon schlecht aussehen, aus dieser Nummer wieder raus zu kommen.

  6. #6
    Timo112 Gast
    Hi, könntest du mal den Link von dem Beitrag einstellen?
    Würd mich auch interessieren.

  7. #7
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    also auf den betrieb will ich nicht weiter eingehen....

    dazu z.B. mal das hier lesen... http://www.hurcks.de/funkempfang/3be.../bu-urteil.htm

    hab nu auch was mit Frequenz speicherung gefunden... http://www.funkmagazin.de/08118.htm

    somit hat sich die sache für mich erledigt... man kann sich ja zum glück auf sowas berufen im fall der fälle....

    weiter gehend find ich des Forum ned mehr wodurch meine frage aufkam....

  8. #8
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    Servus!

    Aufpassen, der oben zitierte Artikel des FM hat mehr oder weniger keine Gültigkeit mehr, da sich die Rechtslage geändert hat! Auf dieses Urteil kannst Du Dich also nicht mehr berufen im "Fall der Fälle"!

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Mister-X Beitrag anzeigen
    also auf den betrieb will ich nicht weiter eingehen....

    dazu z.B. mal das hier lesen... http://www.hurcks.de/funkempfang/3be.../bu-urteil.htm

    hab nu auch was mit Frequenz speicherung gefunden... http://www.funkmagazin.de/08118.htm

    somit hat sich die sache für mich erledigt... man kann sich ja zum glück auf sowas berufen im fall der fälle....

    weiter gehend find ich des Forum ned mehr wodurch meine frage aufkam....
    @Mister - X,

    deine Urteile, auf die du dich berufst... sind uralt.
    Das TKG wurde 2004 geändert.

    siehe z.B. hier:

    Abhören des Polizeifunks kann teuer werden

    Das Amtsgericht Homburg-Efze hat am 19. Juli 2004 einen türkischen Staatsangehörigen aus dem Raum Homberg-Efze wegen Abhören des Polizeifunks in zwei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro verurteilt. Nachdem bei einer Hausdurchsuchung der betriebsbereite, mit BOS-Frequenzen programmierte und an eine Breitbandantenne angeschlossene Scanner vorgefunden wurde, gestand der nicht vorbestrafte Angeklagte im Jahre 2003 in einem Zeitraum von etwa zehn Monaten zwei Mal Polizeifunk gehört zu haben. Der Angeklagte wurde in der Hauptverhandlung anwaltlich nicht vertreten. Das Urteil ist rechtskräftig. (AG Homberg-Efze 2620 Js 38051/03 Ds).

    Beschlagnahme eines Funkscanners

    Auch ein ausgeschalteter Funkscanner darf von Polizei oder Gericht beschlagnahmt werden. Das entschied das Amtsgericht Detmold (Az: 4 GS 2055/02). In dem vorliegenden Fall hatten Polizisten bei einer Routinekontrolle das Gerät auf dem Beifahrersitz eines Journalisten gesehen und eingezogen, weil sie in dem Scanner eine illegale Funkabhöranlage sahen. Auf der Rückseite des Geräts waren die Frequenzen von Polizeibehörden notiert.
    Quelle: journalist 1/2003 - Verbandsorgang des Deutschen Journalisten-verbandes

    und hier :
    B E S C H L U S S:
    Bayerisches Oberstes Landesgericht
    http://www.funkmagazin.de/15049.htm

    mfg
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  10. #10
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    ohhh... stimmet habsch garnicht bedacht das es danach änderungen gab....

    Gut das ihr dran gedacht habt....

    Dann dankeschööön.....
    Geändert von Mister-X (19.02.2009 um 11:45 Uhr)

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