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Thema: neues LF KatS

  1. #1
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    neues LF KatS ??

    hey @ all
    kann mir jemand von Euch sagen, wann denn die ersten Feuerwehren eines der neuen LF KatS vom Bund bekommen?
    Und bestimmt das nur der Bund wer solch ein Fahrzeug bekommt oder kann eine Feuerwehr einen Antrag stellen das ihr eins zugeteilt wird?

    thx für die Antworten
    Geändert von kunzebunze112 (08.08.2010 um 23:44 Uhr)

  2. #2
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    Termin kann ich dir leider keinen sagen, habe aber gehört die ersten sind fertig ;-) Aber was die Aufteilung der Fahrzuege betrifft... es handelt sich ja um Ersatzfahrzeuge für die zzt. im Umlauf befindlichen LF16TS. Also wenn ihr da keins habt sehe ich schwarz für euch, denn selbst wenn ihr ein habt, heisst das noch lange nicht das ihr ein neues bekommt...

    Ich denke da warten so die ein oder anderen drauf.

    Ausserdem habe ich was davon gehört, das neben den LFs auch SW2000 beschafft werden für lange Wegstrecken sicher zu stellen, da die TS ja einiges an Schlauch haben... aber Ohne Gewähr...

    Gruß

    Dirk

  3. #3
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    Die Länder haben Bedarf angemeldet (Gerüchten zufolge hat NRW z. B. nur Bedarf an SW angemeldet und keinen an LF).

    Der Bund beschafft eine gewissen Stückzahl, ggf. in mehrjährigen Programmen.

    Der Bund verteilt die fertigen Fahrzeuge an die Länder.
    Die Länder verteilen die Fahrzeuge an die Kreise/kreisfreien Städte.
    Die Kreise verteilen die Fahrzeuge an die Städte und Gemeinden.
    Die kreisfreien Städte, die kreisangehörigen Städte und Gemeinden verteilen die Fahrzeuge auf die Standorte.

    Hinter allem sollte ein wie auch immer geartetes Konzept stecken bzw. ein Schlüssel zur Verteilung. Den kennt aber bisher keiner.

    "Bewerbungen" also wenn überhaupt an den Kreis.

    Bitte beachten, dass die im Moment beschaffte Anzahl an Fahrzeugen nicht ansatzweise ausreicht, bestehende Lücken zu füllen oder gar für Ersatz der existenten Bundesfahrzeuge zu sorgen. Von den vielen bereits aus dem Bundesbestand entfernten und kommunalisierten Fahrzeugen einmal abgesehen.
    Bestellt sind momentan 70 LF KatS, mit der Option auf 120 weitere bis 2012. Um alle Fahrzeuge zu ersetzen, wären grob anhand der ehemaligen Zahlen mind. 1500 Fahrzeuge notwendig (Stückzahlen LF 16-TS nach Fahrgestellen: 917 AF: 579; 90-16 AW: 636; LAF 1113: 602; FM130D9FA: 120; FM170D11FA: 366). Selbst wenn man davon ausgeht, dass nicht alle Fahrzeuge zeitgleich im Einsatz waren und einige als Ersatz für verunfallte Fahrzeuge dienten etc, machen die reinen Zahlen meiner Meinung nach deutlich, von welcher Menge an Fahrzeugen man da spricht. Die alten Fahrzeuge werden nie und nimmer alle ersetzt werden.

    Selbst wenn man eine Umverteilung und Reduzierung anhand eines neuen Konzeptes einbezieht, sind laut BBK "als Bundesleistung insgesamt 961 Löschfahrzeuge und 450 Fahrzeuge zur Wasserversorgung und -förderung vorgesehen". Ob die Zahlen jemals erreicht werden, d.h. der Ausfall vorhandener Fahrzeuge durch Kauf neuer ausgeglichen werden, bleibt fraglich.

  4. #4
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    das mit den 120 stück hab ich auch schon gehört.....hab ich mir auch schon gedacht des des ein bissl wenig ist für ganz deutschland.....aber wenn unser kreis ein oder mehrer fahrzeuge zugeilt bekommt seh ich eigl gute chancen für uns weil wir ein LF 16-TS....die allerdings unser einziges LF ist, alle anderen gemeinden die ein LF 16-TS haben haben noch ein zweites LF als erstangreifer
    dann werde ich das mal in der wehrleitung vorschlagen einen antrag an den Kreis zu schicken....vielleicht bringt es ja was ;)
    aber natürlich sind im moment 70 stück sehr wenig :)....gut zu wissen das allerdings die ersten schon fertig sind

    thx

  5. #5
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    Zitat Zitat von kunzebunze112 Beitrag anzeigen
    aber wenn unser kreis ein oder mehrer fahrzeuge zugeilt bekommt seh ich eigl gute chancen für uns weil wir ein LF 16-TS....die allerdings unser einziges LF ist, alle anderen gemeinden die ein LF 16-TS haben haben noch ein zweites LF als erstangreifer
    Den Kreis sollte eher interessieren, dass das Fahrzeug inkl. Besatzung für längere Katastropheneinsätze auch überregional verfügbar ist. Die Argumentation "einziges LF im Ort" bewirkt da gerade eher das Gegenteil. Oder was passiert mit dem Brandschutz beim Euch im Ort, wenn ihr mit dem Katastrophenschutzfahrzeug eine Woche nach Bayern/Niedersachsen/Brandenburg müsst? Gerade wenn das LF KatS am Standort für die primären Feuerwehraufgaben verzichtbar ist und trotzdem besetzt werden kann, dürfte der Standort viel versprechend sein.

    Auch dürfte es nicht im Interesse des Bundes liegen, dass die Gemeinden mit seinen neu gekauften Katastrophenschutzfahrzeugen notwendige Erstangreifer für den örtlichen Brandschutz einsparen.

  6. #6
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    oh das stimmt...so hab ich das noch garnicht gesehen
    aber im moment ist es ja auch so....unser LF 16-TS is auch das einzige LF was wir haben
    und andere gemeinde die das fz haben un noch ein zweites lf als erstangreifer sind auch nich unbedingt zahlenmäßig gut aufgestellt das sie beide fz gut besetzen können
    und wenn unser LF weg ist dann siehts bei uns ja auch mau aus
    nur ist halt nicht so leicht den gemeinde rat von einem neuen fz zu überzeugen
    schon schwierig....auch wenn uns laut verordnung ein lf 10/6 als LF zustehen würde....die gemeinde sieht das wieder anders un "pfeift" auf diese verordnungen...weil feuerwehr kostet leider nur geld un bringt wenig rein in die kassen

    is schon alles nicht so leicht

  7. #7
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    Zitat Zitat von kunzebunze112 Beitrag anzeigen
    nur ist halt nicht so leicht den gemeinde rat von einem neuen fz zu überzeugen
    schon schwierig....auch wenn uns laut verordnung ein lf 10/6 als LF zustehen würde....die gemeinde sieht das wieder anders un "pfeift" auf diese verordnungen...
    Es gibt keine Rechtsverordnung, nach der irgendeiner Löschgruppe/Ortsfeuerwehr irgendein bestimmtes Fahrzeug "zustehen" würde.
    Allerhöchstens gibt es einen Brandschutzbedarfsplan.

    Die Feuer-/Brandschutzgesetze der Länder regeln die Forderungen an die Ausstattung einer Feuerwehr ganz bewusst abstrakt mit unbestimmten Rechtsbegriffen !!!

  8. #8
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    sry des des falsch rüber gekommen is....ich habe ja auch nicht gesagt das es ein gesetzt oder eine regel ist sonder eine verordnung...in dieser werden halt die orte in risiko klassen eingeteilt....un für diese gibt es halt fahrzeuge die man vorweisen SOLLTE (nicht muss).....wäre aber halt tzd schön wenn die gemeinde sich in etwa dran halten würde....man darf halt noch träumen wa? ;)
    Geändert von kunzebunze112 (09.08.2010 um 22:39 Uhr)

  9. #9
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    Zitat Zitat von kunzebunze112 Beitrag anzeigen
    nur ist halt nicht so leicht den gemeinde rat von einem neuen fz zu überzeugen
    Und deswegen soll der Bund das bezahlen? Wenn das Prinzip Schule macht ...

  10. #10
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    :D schön wärs
    nein soll er nicht....nur man muss halt alle möglichkeiten ausschöpfen ;)

  11. #11
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    Zitat Zitat von kunzebunze112 Beitrag anzeigen
    sry des des falsch rüber gekommen is....ich habe ja auch nicht gesagt das es ein gesetzt oder eine regel ist sonder eine verordnung.......man darf halt noch träumen wa? ;)
    Nein es ist auch keine Verordnung. Ich hab den Eindruck, Du weisst gar nicht wovon Du sprichst.

    Ja....Träumerei passt da schon eher

  12. #12
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    es heißt aber komischer weise "thüringer feuerwehr-organisationsVERORDNUNG"
    schau dir mal die pdf-datei an (in der rechten spalte)....dann guckst du unter "erster abschnitt" §3 absatz 4
    dort steht: "Als Mindestbedarf....."
    ist für mich eigl eindeutig

  13. #13
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    Es bekommen die Städte und Gemeinden, solch ein Fahrzeug, die im Rahmen der Ersatzbeschaffung erneuert werden, oder dafür sogenannte Platzhalter haben.
    Platzhalter sind vorgesehene Stellplätze, wo aus Feuerwehrbeständen Kats-Fahrzeuge abgezogen,ausgemustert oder verschoben wurden.
    Oder es Städte gibt, die besondere Schwerpunkte haben, so dass se Einsatz-Taktisch günstig liegen.

  14. #14
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    Moin,

    Nein es ist auch keine Verordnung.
    Naja was ist denn die Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung, denn daraus leitet er den bedarf ab?

    Ja....Träumerei passt da schon eher
    Der daraus abgeleitete Bedarf mag das durchaus sein, aber ich denke der Innenminister von Thüringen hat besseres zu tun als irgendjemandem seine Träumerei zu unterscreiben ;)


    Gruß Jan

  15. #15
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    der innenminister hat zwar denk ich mal wenig damit zu tun aber das ist wohl war des er träumerein net unterschreiben würden...dem würde auch kein gemeinderat zustimmen :)

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