@Quietschphone
Sorry. Konnte mir die beiden Namen auf die schnelle nicht merken, da diese mir gänzlich unbekannt waren.
Gruß
Simon
@Quietschphone
Sorry. Konnte mir die beiden Namen auf die schnelle nicht merken, da diese mir gänzlich unbekannt waren.
Gruß
Simon
Hy,
auf der Webseite der Steiger-Stiftung ist folgendes zu lesen:
"Aktuell können wir das Mobilfunkgerät Benefon TWIG und den GPS-Empfänger Jentro activepilot mittels GPS lokalisieren."
Weiterhin ist dort folgendes zu lesen:
"Wir haben unsere Ortungsplattform optimiert. Nun können die Leitstellen unter der 112 bei Notruf jedes Handy über die Funkzelle lokalisieren. Eine Registrierung ist also nicht notwendig. Die Einwilligung zur Ortung geben Sie jeweils bei Anruf des Notrufs 112 gegenüber dem Notrufdisponenten."
Quelle: http://www.steiger-stiftung.de
gruß,
Hetti
Moin,
Zitat:
Die neue Notrufverordnung ist in Kraft getreten. Sie ist eine Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und wurde am 13. Februar 2009 vom Bundesrat gebilligt. Mit der Notrufverordnung werden die rechtlichen Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes für den Notruf ergänzt. Unter anderem wird in der Notrufverordnung neben der europaeinheitlichen Notrufnummer 112 die in Deutschland seit Jahrzehnten eingeführte Notrufnummer 110 festgeschrieben, die traditionell für den Polizeinotruf genutzt wird.
Für die Telefondienstanbieter bringt die Notrufverordnung weitere Rechtsklarheit über den Umfang der ihnen obliegenden Verpflichtungen. Weiterhin stellt die Verordnung das Verfahren um, mit dem sie sich über die Lage der Einzugsgebiete der Notrufabfragestellen informieren können. Bislang mussten sie beim Mitbewerber Deutsche Telekom nachfragen, der die Verzeichnisse führte. Künftig wird diese Aufgabe von der Bundesnetzagentur wahrgenommen.
Für die Bürger, die einen Notruf über ein Mobiltelefon absetzen wollen, ist es wichtig zu beachten, dass es spätestens ab dem 1. Juli 2009 erforderlich sein wird, dass in das Mobiltelefon eine so genannte SIM-Karte eingelegt wird und diese betriebsbereit ist. Dabei handelt es sich um eine kleine mit einem Chip versehene Karte, die man bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages von seinem Dienstanbieter ausgehändigt bekommt und auf der sich die Daten befinden, die den Anschluss gegenüber dem Netz technisch berechtigen.
Die Änderung gegenüber dem bisherigen Verfahren, bei dem Notrufe auch ohne SIM-Karte abgesetzt werden konnten, wurde notwendig, um dem Missbrauch der Notrufnummer 112 Einhalt zu gebieten. In Spitzenzeiten waren nach Angaben der Notrufabfragestellen über 80 Prozent aller Anrufe missbräuchlich. Das führte dazu, dass Notrufe von Menschen, die sich wirklich in Not befanden, nur verzögert bearbeitet und diesen damit Hilfeleistungen erst verzögert bereitgestellt werden konnten. Eine Möglichkeit, diese Art des Notrufmissbrauchs zu verfolgen, bestand nicht, da hierbei aus technischen Gründen keine personenbezogenen Daten erhoben werden konnten. Mit der neuen SIM-Karten-Regelung wird sich dies ändern. Weiterhin ist trotz der mit einer SIM-Karte einhergehenden Bindung an einen Dienstanbieter sichergestellt, dass Notrufe zur "112" auch dann abgesetzt werden können, wenn man sich gerade in einem Gebiet aufhalten sollte, das nicht vom eigenen, sondern nur von einem anderen Mobilfunkanbieter versorgt wird.
Gruß
So, nachdem der Notruf ja nun schon eine ganze Weile vom Handy aus ausschließlich mit Karte funktioniert, wollte ich mal fragen, ob die tatsächliche Zahl der missbräuchlichen Notrufe zurückgegangen ist.
Wie schaut's aus in den Leitstellen?
Gruß, Mr. Blaulicht
War bei uns anfang November auf der Leitstelle. Die bekommen deutlich (!) weniger Anrufe (Missbräuchlich, ausversehen,....) über die 112 als vor der Verordnung. Zahlen habe ich keine.
Also ein Erfolg diese Verordnung
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