Ich weiss es nur von der JUH
da gabs wohl irgendwie Probleme mit dem Finanzamt, wodurch aktuell die Regelung so ist dass ehrenamtliche Kraefte bei einem Sanitaetsdienst keine Aufwandsentschaedigung mehr bezahlt werden darf. Den genauen Hintergrund kann ich leider nicht sagen...
Lediglich eine Verpflegungspauschale ist noch erlaubt.
Wobei bei uns allerdings versucht wird dass unser Kraefte vom Veranstalter verpflegt werden, was meistens auch ganz gut funktioniert...
Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben