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Thema: Einsatzkosten für RTH oder Polizeiheli selbst bezahlen

  1. #1
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    Einsatzkosten für RTH oder Polizeiheli selbst bezahlen

    Hallo

    Ich habe eine Frage bezüglich der Einsatzkosten.
    Unter welchen Umständen sind die Einsatzkosten für einen Heli selbst zu tragen ??
    Wieso ich das wissen will kann und darf ich aus Gründen der Schweigepflicht nicht sagen.

    LG
    on air

  2. #2
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    nunja...ich denke man kann recht sicher sagen das man selber zahlen darf wenn mann sich willentlich einen scherz erlaubt und die folge dann ein hubi is;)


    is aber völlig richtig so;)

  3. #3
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    Hy
    Also die Mutwillige Fehlalarmierung ist mir klar.
    Gibt es sonst noch Gründe?? Obwohl ich mir selbst nicht vorstellen kann, das es unter anderen Umständen dazu kommen könnte.

    LG

  4. #4
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    Manchmal verweigern Krankenkassen die Zahlung der Transportkosten, z.B.

    Der typische Alkohol-Einsatz .. Party, Saufen, KTW .. naja, je nach Bereich und Zeit wohl
    unter 100 EUR ..

    .. der übertriebene Alkohol-Einsatz .. Party, Saufen, RTW .. Hm, hierzulande mehr als 300 EUR,
    ohne Nacht- und Wochenend-"Zuschlag"..

    .. der sehr übertriebene Alkohol-Einsatz .. Party, Saufen, RTW+NEF .. Nun, hier kratzen wir
    schon am 1000der ..

    .. ups, kein bodengebundener Notarzt am frühen Nachmittag -> nächster NA per Heli ...

    Gruss,
    Tim
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  5. #5
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    Soweit ich informiert bin, kann man einen RTH nicht als Privat-Person bestellen! Also dürfte es nicht zu fehlkosten kommen.

    Es kann aber sein, dass wenn kein Notarzt vorhanden ist, ein RTH als Nef kommt. Wenn dann jemand aus böser Absicht alarmiert hat, werden dem die Kosten genauso auf erlegt, als wenn ein NEF/NAW/RTW kommt.
    Also mir persönlich, wäre dann in so einem Fall ein Boden-gebundenes Fzg., lieber, denn das ist bezahlbar!

  6. #6
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    Denke mal wenn man wissentlich ne Falschmeldung abgibt ... wie,
    der Patient blutet aus dem Ohr etc.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    ich meinte es auch so dass man eine situation vorgibt wo ein heli benötigt wird

  8. #8
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    Zitat Zitat von jumbo Beitrag anzeigen
    Soweit ich informiert bin, kann man einen RTH nicht als Privat-Person bestellen!
    Das stimmt nicht ganz, bei bestimmten Meldebildern darf man auch als Privatperson ausdrücklich einen Heli verlangen.
    Sollte sich herausstellen, dass er nicht benötigt worden wäre, muss die meldende Person keinesfalls bezahlen (außer bei Mutwilligkeit).
    So stand es, wenn ich mich richtig erinnere, mal in einem Christoph-17 Prospekt.

  9. #9
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    Zwei Negativbeispiele wo man eigendlich eine Rechnung ausstellen müßte; beides Einsätze im Gebirge:
    -Krampfende Person - stellte sich später als Wadenkrampf heraus. Zitat:" Ich bin ja im Alpenverein (Österreicher), da ist das im Jahrespreis mitdrin"
    -Stichverletzung. Später steckte ein kleiner Holzspieß im Finger, mit einer Pinzette war alles erledigt.
    Ohne Worte aber mit Kopfschütteln

  10. #10
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    35
    bei uns ist es ausschließlichauch so, dass RTWs bzw. NEFs RTH anfordern...

  11. #11
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    Zitat Zitat von kevinpeter Beitrag anzeigen
    bei uns ist es ausschließlichauch so, dass RTWs bzw. NEFs RTH anfordern...
    Kann ich mir schwer vorstellen. Die von dir genannten Rettungsmittel werden sehr wahrscheinlich einen RTH nachfordern, aber durch die zuständige Leitstelle angefordert/bestellt ;-)
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  12. #12
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    Es gab hier mal einen Fall in dem nach einer erfolglosen Reanimation die Rechnung für den RTH nicht von der Krankenkasse übernommen wurde. Weil Tote nicht mehr Krankenversichert sind... kein Witz!

    Nach einem Aufschrei der Presse wurde der Einsatz allerdings doch noch von irgendwem übernommen. Ich meine der Träger des RTH hat auf Rechnungsstellung verzichtet. So weit ist es schon...

  13. #13
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    Das liegt nicht daran, dass Tote nicht krankenversichert sind, sondern daran, dass nach dem Sozialgesetzbuch (ich glaube V) nicht die medizinische Versorgung als solche mit den Kassen abgerechnet wird, sondern lediglich der Transport. In den Transportkosten sind allerdings (idealerweise) die Versorgungskosten mit drin. Dazu handeln Kostenträger und Leistungserbringer Verträge aus, wie teuer welche Einsatzart abgerechnet werden kann.
    Das kann dann folgendermaßen ausssehen:
    HiOrg: "Wir hatten 10.000 Krankentransporte, und hatten Kosten von 350.000 €"
    KT (stark vereinfacht!): "Gut, dann zahlen wir pro Krankenntransport 35 €"
    HiOrg: "Wir hatten 5.000 Rettungseinsätze, 3.000 davon mit unserem NEF. Gekostet hat das NEF 600.000 €, die RTWs 1.000.000 €"
    KT (noch stärker vereinfacht!!!): "Dann zahlen wir pro NEF-Einsatz 200€ und für jede RTW-Fahrt 200€, das macht bei einem gemeinsamen Einsatz von RTW und NEF 400 €."

    Die Krux an der ganze Sache ist: Es werden halt nur Transporte bezahlt. Wenn es also nich zu einem Transport kommt, zahlt keine Krankenkasse was. Und deswegen wird selbst nach einem mehrstündigen Einsatz von vielen Einsatzmitteln eine Fehlfahrt ohne entsprechende Rechnung notiert, wenn der Patient aufgrund verfühten Ablebens nicht mehr transportiert wird.

    Aber btt: Wer zahlt den RTH?

    Dazu haben schon einige was geschrieben, aber diese Punkt gelten lediglich für Primäreinsätze. Und da dürfte es in den meisten Fällen so sein, dass der zuständige Disponent entscheidet, ob er aufgrund der Lagemeldung einen RTH schickt, oder nicht.
    Wenn es allerdings so ist, dass das Rettungsteam vor Ort explizit eine RTH nachfordert, muss der Disponent davon ausgehen, dass das Rettungsteam aufgrund der Anwesenheit am Notfallort die Lage besser einschätzen kann, und wird dementsprechend alamrieren. Wer da die Kosten trägt, wenn es zum Missbrauch kommt, kann ich nicht sagen, aber es wird wohl an dem jenigen, der sich grob fahrlässig oder vorsätzlich verhalten hat, hängen bleiben.

    Viele RTH-Einsätze sind jedoch Sekundäreinsätze, und da hat der Leitstellendisponent nur noch sehr wenig mitzureden. Da gilt der Grundsatz: Was der Doktor anfordert, bekommt er auch. Und da gilt auch: Wer sich vorsätzlich oder grob fahrlässig verhält, belibt auf den Kosten sitzen. Das gilt übrigens nicht nur für Transportanordnungen sondern auch für alle anderen ärztlichen Verordnungen.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (23.01.2009 um 19:33 Uhr)

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