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Thema: GSG und Kraftsstoffe (Kfz)

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    12.02.2006
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    848

    GSG und Kraftsstoffe (Kfz)

    Hallo,

    kann mir jemand sagen, wie Gefahrstoffe (Chemikalien) und Kraftstoffe in einer Unterkunft der HiOrg (egal ob FW, DRK, DLRG, ASB, etc.) gelagert werden müssen und wieviel darf gelagert werden?
    Wo steht das geschrieben und kann man nachlesen?

    Wieviele Liter Kraftstoffe darf man legal auf Fahrzeugen mitführen und wo kann man auch dieses nachlesen?
    Gilt die Menge pro Kraftstoffart oder für alle Kraftstoffe insgesamt?

    Danke für eure Hilfe.

    Mfg
    Chris

  2. #2
    Registriert seit
    18.06.2006
    Beiträge
    1.728
    Zu den Kraftstoffen auf Fzg.: Da gibts für uns eine ganz tolle Regelung:


    ADR 1.1.3.3 Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von flüssigen Kraftstoffen

    Die Vorschriften des ADR gelten nicht für die Beförderung von:

    a) In Behältern von Fahrzeugen, mit denen eine Beförderung durchgeführt wird, enthaltener Kraftstoff, der zu deren Antrieb oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen dient.
    Der Kraftstoff darf in befestigten Kraftstoffbehältern, die direkt mit dem Fahrzeugmotor und/oder der Einrichtung verbunden sind und den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen, oder in tragbaren Kraftstoffbehältern wie Kanistern befördert werden.
    Der gesamte Fassungsraum der befestigten Behälter darf 1500 Liter je Beförderungseinheit und der Fassungsraum eines auf einem Anhänger befestigten Behälters darf 500 Liter nicht überschreiten. Je Beförderungseinheit dürfen höchstens 60 Liter in tragbaren Kraftstoffbehältern befördert werden. Diese Einschränkungen gelten nicht für Fahrzeuge von Einsatzkräften.

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