Fahrlässige Körperverletzung - Geldstrafe für Leiter einer Rettungshundestaffel
Wegen fahrlässiger Körperverletzung erhielt der Leiter einer Rettungshundestaffel einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe in vierstelliger Höhe.
Bei einer Übung im Oktober 2011 auf einem Abbruchgelände wollte sich ein Verletztendarsteller in einem Schaltraum verstecken und wurde durch einen Stromschlag verletzt.
Ein von der Abbruchfirma erteiltes Betretungsverbot war vom Übungsleiter nicht an die Verletztendarsteller weitergegeben worden.
zum Bericht auf feuerwehr.de
Beste Grüße, Udo
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Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
Sapere aude! (Horaz)