Und wenn man meint, das so machen zu müssen, dann legt man den Gefahrenbereich fest, kennzeichnet diesen und sperrt ihn ab. Fahrzeug- und Frachtpapiere usw. lassen sich auch unter PA aus der Fahrerhaus bergen und der Polizei übergeben. So sieht das - abgesehen von der Frage der Notwendigkeit - nach nichts Halbem und nichts Ganzem aus.