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Thema: Nachrichten aus dem Einsatzdienst

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    Flammen schlugen aus dem Feuerwehrgerätehaus. Rund 250.000 Euro Schaden durch Feuer

    Kreuztal.
    „Feuer bei der Feuerwehr
    , dies wurde in der Nacht zum Samstag Wirklichkeit, bei der Feuerwehr Kreuztal, als die Wehrmänner und Frauen von der Leitstelle gegen 0:56 Uhr über ihre Melder mit dem Stichwort: „
    Brennt Feuerwehrgerätehaus Kreuztal
    alarmiert wurden.


    Nach ersten Erkenntnissen soll am Freitagabend im Feuerwehrgerätehaus eine Veranstaltung stattgefunden haben. Kurz vor 1 Uhr ist ein Jugendlicher, der zuvor das Gerätehaus verlassen hatte, wieder zurückgekommen, weil er seine Geldbörse vermisste, um sie aus dem Feuerwehrgerätehaus holen wollte.

    Als er dann im Gebäude war, stellte er Brandgeruch fest und alarmierten schließlich die Kollegen der Leitstelle Siegen. Diese löste
    „Feuer 4
    für die Feuerwehreinheiten „Kreuztal, Buschhütten, Ferndorf und Fellinghausen aus.

    Als die Fahrzeuge auf der Anfahrt zur Einsatzstelle waren, schlugen schon die ersten Flammen aus dem Flachdach und eine starke Rauchentwicklung war schon weit sichtbar.
    Die Wehrleute des Löschzugs Kreuztal versuchten erst einmal ihre Löschfahrzeuge zu sichern und fuhren sie aus dem Hallen heraus. In der Zwischenzeit waren die ersten Einheiten eingetroffen und begannen mit dem Aufbau der Löscharbeiten.
    Der Alarm wurde anschließend von der Kreisleitstelle auf
    „Feuer 5
    erhört und zusätzliche Feuerwehreinheiten, darunter auch Kreisbrandmeister Bernd Schneider angefordert.
    Auch Helferinnen und Helfer des Deutschen Roten Kreuz wurde mit in Alarmbereitschaft versetzt.
    Mit 3 C-Rohren gingen die Trupps gegen die Flammen in den Räumlichkeiten vor, während Wehrmänner noch von Dach aus versuchten das Feuer einzudämmen.
    Hochleistungslüfter wurden eingesetzt um die Rauchgase herauszublassen und mit einer Wärmebildkamera wurde nach Brandnestern gesucht.
    Während der Löscharbeiten wurde die Siegener Straße (B54) im Bereich der Brandstelle für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt.
    Noch in der Nacht nahm die Kriminalpolizei die Ermittlungen zur Brandursache auf. Auch wurde der Jugendliche, der den Brand gemeldet hatte zwecks Ermittlungen und Befragung zur Polizeiwache Kreuztal gebracht. Erhebliche Probleme bereiteten den Einsatzkräften der starke Schneefall sowie die Kälte in der Nacht.
    Die Brandermittler der Kriminalpolizei Siegen werden der Brandursache schon auf die Spur kommen. Nach ersten Erkenntnissen durch die Polizei seit hier ein Schaden in Höhe von bis zu 250.000 Euro entstanden.

    Quelle:http://www.rund-ums-blaulicht.de/Jan...euer_XTal.html

    UND:

    Kreuztal. Zu einem Brand in der eigenen Wache kam es am frühen Samstagmorgen gegen kurz vor ein Uhr auf der Feuerwache des Löschzuges 1 der Freiwilligen Feuerwehr Kreuztal. Schon auf der Anfahrt sahen die Wehrleute die starke Rauchentwicklung sowie starken Funkenflug. Am Gerätehaus angekommen, sahen die Einsatzkräfte zu, dass sie schnellstmöglich ihre eigenen Einsatzfahrzeuge in Sicherheit bringen konnten, was auch gelang. Bis dann die weiteren Einsatzkräfte umliegender Feuerwehren am Brandort eingetroffen waren, leiteten die Kameraden erste Löschversuche ein. Da sie aufgrund der starken Rauchentwicklung nicht mehr an ihre Schutzkleidung kamen, konnten sie anfangs nicht viel ausrichten. Erst als die Kameraden aus Krombach, Buschhütten, Fellinghausen und Ferndorf die Brandstelle erreicht hatten, konnten die Löschmaßnahmen gezielt durchgeführt werden. Nach ersten Erkenntnissen war der Brand in der Umkleidekabine der Jugendfeuerwehr, dem ehemaligen Schlauchlager ausgebrochen. Zur Brandursache wird derzeit durch die Polizei geklärt. Auch zur Schadenshöhe können derzeit noch keine Angaben gemacht werden.

    Quelle: http://www.blaulichtreport-suedwestf...feuerwehr.html

    Hier ein Video Bericht:
    http://www.blaulichtreport.info/arch...ung/index.html
    Geändert von Angriffstrupp (03.02.2010 um 15:40 Uhr)
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

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