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Thema: Eigener FME - Nutzung in der HiOrg

  1. #1
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    Eigener FME - Nutzung in der HiOrg

    Hallo zusammen,

    ich habe zwar schon ein Thema zu den privaten FMEs gefunden, jedoch blick ich da nicht ganz durch...
    Darf ich einen privaten Melder nutzen mit den Schleifen, die ich eh bekommen hätte?
    Und wenn ja was muss ich tun...?


    Gruß
    RescueOberberg

  2. #2
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    am besten vorher immer mit dem Chef klären (Wehrführer, oder analog Bereitschaftsführer... oder oder.)

    Wenn der sein ok gibt gibt es keine Probleme und man ist auch rechtlich auf der sicheren Seite.

    Gruß Grisu1000

  3. #3
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    Der Vorstand hat nur was gesagt, wegen der eventuellen kostenübernahme, falls das Gerät kaputtgeht.. Deshalb wäre das wohl nicht möglich...
    Auch wenn ich irgendwas unterschreibe, das ich keine Haftungsansprüche erhebe, geht es nicht...

    Mir gehts halt darum, ob ich den Melder betriebsbereit tragen darf?

    Gruß
    RescueOberberg

  4. #4
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    hi,

    wie schon gesagt wurde, beim kommandanten nachfragen.


    aber sag mal ehrlich was sollte dagegen sprechen wenn du einen melder privat kaufst?
    solang du eure schleife drauf hast und nicht mehrere die du nicht brauchst oder mit mithörfunktion durch supermarkt läufst...

    gabs alles leider schon...

    aber mal was anderes: was bringts dir den melder nicht betriebsbereit zu tragen???
    versteh ich ned ganz
    mit kameradschaftlichem Gruß!
    Gerätewart und zuständig für Funk

  5. #5
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    Zitat Zitat von Gorm Beitrag anzeigen
    aber sag mal ehrlich was sollte dagegen sprechen wenn du einen melder privat kaufst?
    solang du eure schleife drauf hast und nicht mehrere die du nicht brauchst oder mit mithörfunktion durch supermarkt läufst...
    Es gibt durchaus Gründe, warum ein Mitglied einer FW oder einer HiOrg keinen Melder zur Verfügung gestellt bekommt (den Mangel an Meldern mal außen vor gelassen). Und dann wäre es ja wenig zielführend, wenn sich derjenige einen Melder privat beschafft...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  6. #6
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    Also ich bekäme einen FME von der Bereitschaft.. jedoch nur so eine alte Krücke der mir ehrlich gesagt nicht so gefällt...
    Daher wollte ich fragen, wenn ich meinen Privaten Melder nutze, ob es rechtlich verboten ist.
    Von wegen Telekommunikationsgesetz usw.

    Gruß
    RescueOberberg

  7. #7
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    Rein Rechtlich nichts gegen einzuwenden...

    Natürlich müssen nicht nur die Schleifen, sondern auch alle anderen relevanten Einstellung übereinstimmen...
    (Wenn die "Krücke" keine Mithörfunktion hat, darf deiner diese auch nicht freigeschaltet haben... etc...)

    Dann nimmste den von der Bereitschaft halt immer mit zum Dienstabend und sonst nimmste den anderen... ^^

    Gibt etliche Leute, die das so machen...

    MfG Fabsi

  8. #8
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    danke Fabpicard das wollte ich wissen...
    Alle Melder bei uns haben Mithörfunktion, daher müsste ich das dann auch nicht deaktivieren.


    Gruß
    RescueOberberg

  9. #9
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    Frei nach dem Motto: Was der Führer/Leiter nicht weiß, macht ihn nicht heiß...

  10. #10
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    joa... vielen dank für die antworten!

  11. #11
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Dann nimmste den von der Bereitschaft halt immer mit zum Dienstabend und sonst nimmste den anderen... ^^
    dabei aber bitte abwägen, wieviele FME eure Org ausgibt. Sollte nicht jedes Mitglied eurer SEG etc. mit einem Melder versorgt sein, so fände ich das sehr unfair den Kollegen gegenüber, die keinen haben.
    Sonst spricht eigentlich nix dagegen. Ich habe mir vor ein paar Jahren auch einen FME selber gekauft. Es gab da auch keine Probleme. Solange man kommt, wenns bimmelt ist doch alles gut.
    Wie bereits geschrieben sollte man aber mit der Mithörfunktion in der Öffentlichkeit vorsichtig sein...
    Greetz

    Benni

  12. #12
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    Melder sind wohl noch welche übrig... daher wird dann jeder einen kriegen, der noch keinen hat.
    Das mit der Mithörfunktion ist ja irgendwie selbstverständlich, das die in der öffentlichtkeit aus bleibt.


    gruß
    rescueoberberg

  13. #13
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    Zitat Zitat von RescueOberberg Beitrag anzeigen
    Der Vorstand hat nur was gesagt, wegen der eventuellen kostenübernahme, falls das Gerät kaputtgeht.. Deshalb wäre das wohl nicht möglich...
    Auch wenn ich irgendwas unterschreibe, das ich keine Haftungsansprüche erhebe, geht es nicht...

    Mir gehts halt darum, ob ich den Melder betriebsbereit tragen darf?

    Gruß
    RescueOberberg
    Also ich denk du meinst mit "der Vorstand" den Kommandanten bzw. Wehrführer ansonsten hat ja der Feuerwehr(vereins)vorstand nix zu melden bei dem Melder ;)

    Warum Kostenübernahme falls das Gerät kaputt geht ?
    Das Gerät das du selbst privat kaufst gehört dir und nicht der Feuerwehr d.h. Haftunsansprüche im falle eines (technischen) Defekts gegen die Feuerwehr kannst auf keinen Fall stellen da der Melder ja im Grunde nix mit der Feuerwehr zu tun hat.

    Was anderes ist's wenn dein privater Melder bei Übung oder Einsatz kaputt geht hier hast du, genau wie bei privater Kleidung, Handys usw. auch, Versicherungsschutz durch die Gemeindeunfallversicherung (GUV) das muss auch deinen privat gekauften Melder mit einschließen.


    Wenn bei euch eh jeder einen (durchgeschalteten) FME besitzt dann glaub ich nicht das es da tatsächlich Probleme geben kann...
    Jedoch ist halt (wie hier schon oft gesagt) auf die Schleifenprogramierung zu Achten du darfst nur die Schleifen drauf programmieren die dir dein Kommandant genehmigt!

  14. #14
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    Also der Vorstand unseres Ortsvereins (DRK) ist damit gemeint...
    Und es ging hauptsächlich um die Kostenübernahme falls das Gerät während einer Übung oder Einsatz kaputt geht...
    Dafür würden die nicht haften, und deshalb wurde es nicht offiziell genehmigt.
    Ich nehme an, dass da keiner was sagen wird, wenn ich den benutze, oder wie von Fabpicard vorgeschlagen vorgehe.

    Gruß
    RescueOberberg

  15. #15
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    Zitat Zitat von RescueOberberg Beitrag anzeigen
    Also der Vorstand unseres Ortsvereins (DRK) ist damit gemeint...
    Und es ging hauptsächlich um die Kostenübernahme falls das Gerät während einer Übung oder Einsatz kaputt geht...
    Dafür würden die nicht haften, und deshalb wurde es nicht offiziell genehmigt.
    Ich nehme an, dass da keiner was sagen wird, wenn ich den benutze, oder wie von Fabpicard vorgeschlagen vorgehe.

    Gruß
    RescueOberberg

    Hmm kann ich mir ehrlich gesagt nicht Vorstellen das es da Probleme mit der Kostenübernahme geben kann ... dann würden die ja auch keine Kostenübernahme machen wenn etwas privates von dir (Handy, Uhr, etc) bei Übung oder Einsatz Kaput geht...
    naja wobei ich mich da beim DRK nicht auskenne...
    bei der Feuerwehr (in Bayern) ist es aber so...

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