Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
Aufgrund des Einkaufs vielleicht nicht, aber je nachdem, was man noch an drumherum erzählt (Erwähnung dieses Forums, Mitgliedschaft in einer BOS) ... Wie gesagt, ganz dumm sind die auch nicht und einen Browser können sie vmtl. auch bedienen. :-)
Der Besitz des Gerätes ist nicht strafbar, also werden die Ermittlungsbehörden sich nicht weiter darum kümmern wenn man sich nicht selbst bei der Antragsstellung in die Scheiße reitet. Und selbst dann kann man seine Aussage widerrrufen-also: ruhig bleiben. Was zählt sind Beweise,und nicht irgendwelche nicht belegten Vermutungen eines Ermittlungsbeamten. Das Forum wird garantiert zwecks weiterer Beweissicherung hinzugezogen wenn der Mailverkehr e.t.c. nicht ausreichen sollte.
Hier geht es nicht um einen Verstoß gegen das TKG, sondern um Betrug- bei der Anzahl der Fälle und der Höhe des (bisher) veruntreuten Geldbetrages kann es sogar auf einen "besonders schweren Fall" (weil ca 50 Einzelfälle über einen Zeitraum von mehreren Wochen/Monaten in denen regelmäßig Geld angenommen wurde) hinauslaufen.

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