Hallo Forengemeinde,

Es geht darum das ich zwei Fahrzeuge von Ehemaligen BOS sehr günstig bekommen könnte, eins ist von der feuerwehr das andere von der Polizei. Soweit sind diese noch Komplett bestückt,abgesehen von Funk.

Da stellt sich für mich nun die frage welche bedingungen erfüllt sein müssen das man diese noch mit dem Blaulicht auf dem Dach fahren darf.
Das es bei Feuerwehrfahrzeugen geht ist mir klar, bei Polizei überhaupt möglich? Habe etliche suchbegriffe bei Google reingeworfen aber eine wirklich klare Antwort hab ich nicht bekommen auf die Fragen... zumindest keine die für mich als Normalsterblicher verständlich sind.

http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__72.html

Kenne es von älteren Fahrzeugen das diese das Blaulicht und Horn noch Montiert haben dürfen, jedoch hier Schalter demontiert werden müssen so das des einschalten nicht mehr möglich ist. Sehe hier immer einen Privat mit so nem Alten VW Bus T3 rumfahren von der Feuerwehr (Und das ist wohl Legal).

Ja... ich Vermute mal das einige denken "was willer denn damit jeden tag rumfahren, ist ja beknackt"... um da Vorweg schonmal ein bischen Licht ins Dunkle zu bringen... Ich hab es an sich garnicht vor gehabt. Nur würde ich in dem fall ehr das jeweilige Fahrzeug aufbauen und ggf. iwelche treffen damit ansteuern, statt es als Lastesel zu missbrauchen.
Rote Nummern oder Kurzzeit Kennzeichen kommen da für mich ned in Frage...

Hoffe mal das vielleicht einer aus dem Link oben schlau wird oder ohnehin das wissen hat was zu beachten gilt. Hat wohl viel mit Bj etc. zutun.

Danke schonmal für HILFREICHE Antworten.