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Thema: Welche Fahrzeuge mit "SoSi" Privat Erlaubt?!?

  1. #1
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    Welche Fahrzeuge mit "SoSi" Privat Erlaubt?!?

    Hallo Forengemeinde,

    Es geht darum das ich zwei Fahrzeuge von Ehemaligen BOS sehr günstig bekommen könnte, eins ist von der feuerwehr das andere von der Polizei. Soweit sind diese noch Komplett bestückt,abgesehen von Funk.

    Da stellt sich für mich nun die frage welche bedingungen erfüllt sein müssen das man diese noch mit dem Blaulicht auf dem Dach fahren darf.
    Das es bei Feuerwehrfahrzeugen geht ist mir klar, bei Polizei überhaupt möglich? Habe etliche suchbegriffe bei Google reingeworfen aber eine wirklich klare Antwort hab ich nicht bekommen auf die Fragen... zumindest keine die für mich als Normalsterblicher verständlich sind.

    http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__72.html

    Kenne es von älteren Fahrzeugen das diese das Blaulicht und Horn noch Montiert haben dürfen, jedoch hier Schalter demontiert werden müssen so das des einschalten nicht mehr möglich ist. Sehe hier immer einen Privat mit so nem Alten VW Bus T3 rumfahren von der Feuerwehr (Und das ist wohl Legal).

    Ja... ich Vermute mal das einige denken "was willer denn damit jeden tag rumfahren, ist ja beknackt"... um da Vorweg schonmal ein bischen Licht ins Dunkle zu bringen... Ich hab es an sich garnicht vor gehabt. Nur würde ich in dem fall ehr das jeweilige Fahrzeug aufbauen und ggf. iwelche treffen damit ansteuern, statt es als Lastesel zu missbrauchen.
    Rote Nummern oder Kurzzeit Kennzeichen kommen da für mich ned in Frage...

    Hoffe mal das vielleicht einer aus dem Link oben schlau wird oder ohnehin das wissen hat was zu beachten gilt. Hat wohl viel mit Bj etc. zutun.

    Danke schonmal für HILFREICHE Antworten.

  2. #2
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    wie alt sind die fahrzeuge ?
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  3. #3
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    Hy,

    einer ist Bj. 1993 der andere 1997

    Edit: Bin mir da nicht 100%tig sicher.

    Grüße

  4. #4
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    Sofern die Fahrzeuge noch das Zeug für Feuerwehr oder Pol an Board haben, bekommst du keine Betriebserlaubnis dafür.
    Und dann mußt das Fahrzeug eine komplett neue BE beantragen.
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  5. #5
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    Weshalb nicht? des Baujahres wegen? wie viel älter müssten die denn sein? hätte auch noch andere Fahrzeuge die ich bekommen könnte. Nur ein zuuuu altes Fahrzeug wollte ich mir dann auch nicht zulegen. Zumindest ned deswegen...

  6. #6
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    Hier gehts darum ...
    Das Fahrzeug hat eine BE für ein Polizeifahrzeug oder Fahrzeug für den Brandschutz.
    Dadurch das du kein Fahrzeug für den Polizeidienst oder für den Brandschutz zulassen darfst erlischt automatisch die Betriebserlaubnis.
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  7. #7
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    ich denke bei 15 jahre alten autos no way
    älter als 20 jahre hätte ich es mit roten 07er kennzeichen versucht.

    für das fw auto wäre eine zulassung über einen förderverein nachzdenken. zur not kauf die dinger, und wenn es nicht klappt dann abrüsten oder verkauf an den freundlichen mann von import export
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  8. #8
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    Also Alex das stimmt so 100%tig nicht. war auf einem Tag der offenen Türe von ner Feuerwehr da ist einer mir nem alten ELW gewehsen. Blaulicht ist druff und Horn dran, nur halt die schalter musste er abbauen. Und Vor nem Bestimmten Baujahr oder Erstzulassung ist das halt definitiv möglich. Ich werd nur aus demText nicht schlau vor welchem es sein muss. Den Typen kenne ich ned, der war nur vergangenes Jahr mit dem ELW bei dem Tag der offenen Türe (da sogar mit mehreren Fahrzeugen auf die das zutrifft). Daher kam mir ja überhaupt erst diese überlegung auf.

    akkon, für young und oldtimer ist das Gesetz ja auch (bedingt durchs Datum evtl.) geltend. Daten stehen ja auch genügend auf der Seite, aber welches letztendlich was regelt... ich checks ned wirklich *g*

    mit dem Förderverein ist denke ich ned so das wahre... muss man wieder papierkram usw. regeln, denke das würde den Rahmen dann doch sprengen.

    naja... zur Not auch noch baugleiches Auto kaufen und aus zwei eins machen, aber das ist ja dann wieder ne ganz andere geschichte.

    Würde ja wie gesagt wenn das möglich ist mit SoSi ehr auf Treffen damit fahren, somit würde ich mir auch überlegen garkeins von den beiden zu kaufen sondern sogar nach einem anderen Fahrzeug umgucken. Ist in jedem fall eh ehr ein Fahrzeug das nur selten bewegt werden soll.

  9. #9
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    StVZO

    § 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
    (2a) 1Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden. 2Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz erteilt werden; dies gilt auch, wenn die für die militärischen oder die polizeilichen Zwecke sowie die Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes vorhandene Ausstattung oder Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht worden ist. 3Ausnahmen von Satz 2 für bestimmte Einsatzzwecke können gemäß § 70 genehmigt werden.

    Kann ja sein das er das hin und her gebaut hat vor der Zulassung.
    Fakt ist dennoch was hier steht.
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  10. #10
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    Ja.... da stellt sich ja die frage... ist das Blaulicht noch ein blaulicht wenn es nicht mehr Betriebsbereit ist. Verstehste?

    Ich habe mir das ja alles durchgelesen, genau so wie du und sehe es an sich recht ähnlich.
    Aber da der Herr mit dem ELW in der Gemeinde rum fährt wo dieser vorher Stationiert war hätte das schon 100%tig mecker gegeben wenn es ned legal wäre. Mal abgesehen davon das des ein Rentner ist der mir mehr als Pflichtbewusst erschien (denke versteht jeder).

    k.a. ich weiß es ist nen Kompliziertes thema... sonst wären wir nicht hier im Thread ;o)

  11. #11
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    Auch wenn das Blaulicht nicht funktionstüchtig ist, ist es dennoch ein Blaulicht.
    Kann natürlich sein, daß der Herr/Dame von der Zulassungsstelle nicht so eng gesehen hat, ändert aber nix.
    Steht doch auch ....
    Dies gilt auch wenn die Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht wurde.
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  12. #12
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    Hier kommen wir der sache aber schon irgendwie näher...
    vielleicht war vor 99 die regelung anders so das man damals Fahrzeuge samt SoSI oder ein Teil der SoSi übernehmen durfte. Ist also ein Fahrzeug Damals umgeschrieben worden so darf man es heute auch noch mit dieser Fahren.

    Das würde des ganze am Logischsten erklären wie ich nun finde...

    § 19 Abs. 2a (Betriebserlaubnis für ausgemusterte Fahrzeuge der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes, der Polizei, der Feuerwehr oder des Katastrophenschutzes)
    Die Betriebserlaubnis erlischt nicht für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes oder des Katastrophenschutzes bestimmt sind, wenn diese bereits am 28. Februar 1999 nicht mehr für das Militär, den Bundesgrenzschutz, die Polizei, den Brand- oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt, sondern für einen anderen Halter zugelassen waren.

  13. #13
    STARS of Sky Gast
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    StVZO

    § 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
    (2a) 1Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden. 2Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz erteilt werden; dies gilt auch, wenn die für die militärischen oder die polizeilichen Zwecke sowie die Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes vorhandene Ausstattung oder Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht worden ist. 3Ausnahmen von Satz 2 für bestimmte Einsatzzwecke können gemäß § 70 genehmigt werden.

    Kann ja sein das er das hin und her gebaut hat vor der Zulassung.
    Fakt ist dennoch was hier steht.
    Schalter ausbauen und fertig!!!

    Siehe auch:

    Zitat Zitat von Mister-X Beitrag anzeigen
    ...

  14. #14
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    Lies mal genau ...

  15. #15
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    ein Kumpel von mir hat einen ausgemusterten KTW gekauft. Der musste die Blaulichter abbauen und den Leuchtroten Streifen ringsum mit einer anderen Farbe übermalen.

    Der Schalter war noch drin und die Goltermann-Anlage haben wir auch drin gelassen... sorgt für lustige Situationen (nicht verhauen).

    Es fahren bei uns auch ehem. FW-Autos mit Ledersäcken über den Blaulichtern durch die Gegend. Optisch sind die aber definitiv vor ´99 ausgemustert worden...

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