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Thema: Freistellungspflicht für Arbeitgeber ?!

  1. #16
    Registriert seit
    14.03.2002
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    448
    hm... also, ab wann eine BF eingesetzt wird war glaube ich nicht die frage!
    WIe ist es denn bei euch; seit ihr wenn EInsatz ist Freigestellt ??
    Grüße
    Sascha

    Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen zur allgemeinen Belustigung=)

  2. #17
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    661
    abschließend zum Thema Berufsfeuerwehr nochmal die eindeutige Regelung:

    NBrandSchG
    § 8 Aufstellung und Auflösung

    (1) Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen, andere Gemeinden können eine Berufsfeuerwehr aufstellen. Gemeinden mit Berufsfeuerwehr unterliegen hinsichtlich der ihnen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben der Aufsicht der Bezirksregierung.

    (2) Die Auflösung einer Berufsfeuerwehr bedarf der Zustimmung der Bezirksregierung

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