Hallo,

die Freistellungspflicht ist in den Ländergesetzen geregelt. Wie das bei dir ist kann ich dir nicht sagen, denk aber das es ähnlich wie in BaWü ist. Hier ist der Arbeitgeber verpflichtet den Arbeiter freizustellen. Ausnahmen gibt es allerdings auch hier wenn der Arbeiter nicht abkömmlich ist, z.B. eine Maschine allein bedient die er nicht abschalten kann ohne Schaden...

Allerdings würde ich in der heutigen Zeit nicht unbedingt auf diesem Recht herumreiten....