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Thema: WISO Bericht zur Versicherung ehrenamtl. Kräfte

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  1. #1
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    WISO Bericht zur Versicherung ehrenamtl. Kräfte

    Hallo ,
    wer hat den Bericht gesehen ?
    Hier ein kurzes Beispiel , welches im Bericht gezeigt wurde :
    Alarm für eine Freiw. Feuerwehr . Eine junge Frau fährt mit ihrem PKW zum Gerätehaus . Ein Feuerwehrfahrzeug rammt sie bei der Ausfahrt aus dem Gerätehaus . Die Frau erlitt schwere Verletzungen , leidet bis heute an Folgeschäden . Für solche Schäden zahlt nur keine Versicherung . Die Versicherungen berufen sich dabei auf das Sozialgesetzbuch , welches regelt :
    Wenn es zu einem Unfall (während eines Einsatzes) kommt , und es ist keine Haftpflichtversicherung für ehrenamtl. Kräfte vorhanden , bekommt der Geschädigte (sofern er Mitglied der selben Organisation ist) nichts (=> Haftungsausschluss!!!)

    Die Haftpflichtversicherung ist freiwillig!


    Link zum Thema :
    http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/30/0...410206,00.html

  2. #2
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    Hallo,

    ja. Hab aber nur die letzten paar Minuten gesehen. War ziemlich irritiert. Dachte aber, dass es sich vllt. um einen Sonderfall gehandelt haben könnte?!
    Ich war bisher immer der Ansicht, dass man als FFler ab Alarm versichert ist. Aber DAS war mir echt neu...
    Greetz

    Benni

  3. #3
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    WISO zeigte Fälle, in denen schwer verletzte Menschen durch diese Regelung, allein auf die mageren Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung angewiesen sind und keinen Anspruch gegen den Verursacher des Schadens haben.
    Magere Leistungen, soso. Allein der Satz zeigt schon, dass das ganze arg einseitig dargestellt wird und so einiges durcheinander geworfen wird oder die Macher das Ganze System der Unfallversicherung schlicht nicht verstanden haben. Man vergleiche mal die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung und die der Krankenversicherung.
    Bei Gesundheitsschäden und Tod ist man bei ersterer wesentlich besser abgesichert und nur dafür und für nichts anderes ist sie da. Im Arbeitsleben sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Berufsgenossenschaften, bei der Feuerwehr meistens irgendwelche Unfallkassen. Die Regelungen unterscheiden sich da nicht wesentlich zwischen Arbeitsleben und Ehrenamt.

    Der betreffende Paragraph lautet: "(1) Personen, die durch eine betriebliche Tätigkeit einen Versicherungsfall von Versicherten desselben Betriebs verursachen, sind diesen sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens nur verpflichtet, wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich oder auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 versicherten Weg herbeigeführt haben. ..."

    Die Personenschäden sind sowieso über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, dass man den Verursacher dann nicht noch anderweitig zum Schadensersatz (nur Personenschäden!) zwingen kann, ist eigentlich logisch. Diese Regelung dient nicht zuletzt dem Betriebsfrieden.
    Was bleibt sind Sachschäden, die muss in den mir bekannten Fällen ("Feuerwehrgesetze" NRW, NS, BY) die Gemeinde als Träger der Feuerwehr ersetzen.

    Mehr (viele stellen sich da was von "Schmerzensgeld" vor) kann und darf die gesetzliche Unfallversicherung auch nicht zahlen, da die Leistungen im SGB VII festgelegt sind.

    Wo genau ist jetzt also diese Versorgungslücke? Das Thema ist schon mehrmals höchstrichterlich behandelt worden, bloß haben die Versicherten immer andere Vorstellungen ...

  4. #4
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    Problematisch ist sicher nicht die Höhe der Listung als solches. Im konkreten Fall gehts wohl darum, ob überhaupt eine Pflicht zur Auszahlung von Versicherungsleistungen besteht. Der Grund liegt daran das Anspruchsteller ("Opfer") UND Verursacher beide im Rahmen eines Einsatzes und somit auch beide als potenzielle " versicherte" derselben Organisation tätig waren. Daraus wird ein Haftungsausschluß abgeleitet wie man es auch z.B bei einer Privat Haftpflichtvericherung kennt. Verursacht z.B der Ehemann seiner Frau einen Schaden ist dieser nicht durch die gemeinsame HPV gedeckt...


    Gruß Tele.......
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  5. #5
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    Da sowohl Heilungs-, Rehabilitations- und ggf. Rentenzahlungen über die gesetzliche Unfallversicherung als auch Sachschäden über den Träger der Feuerwehr abgedeckt sind, bleibt nicht mehr so viel, was da zu einer "dramatischen" Situation in der Versorgung führen würde.
    Da diese zahlen (müssen), kann auf ein weiteres Vorgehen gegen den Schädiger verzichtet werden.

  6. #6
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    naja... In unserer Wehr zahlen wir Pauschal nochmal nen Betrag Jährlich (also Jeder der in der FW ist) für ne Extra Versicherung. Denke sollte sich jede FW überlegen...
    Geändert von Mister-X (18.11.2008 um 05:51 Uhr)

  7. #7
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    Zitat Zitat von Superyoshi Beitrag anzeigen
    Hallo ,
    wer hat den Bericht gesehen ?
    Hier ein kurzes Beispiel , welches im Bericht gezeigt wurde :
    Alarm für eine Freiw. Feuerwehr . Eine junge Frau fährt mit ihrem PKW zum Gerätehaus . Ein Feuerwehrfahrzeug rammt sie bei der Ausfahrt aus dem Gerätehaus . Die Frau erlitt schwere Verletzungen , leidet bis heute an Folgeschäden . Für solche Schäden zahlt nur keine Versicherung . Die Versicherungen berufen sich dabei auf das Sozialgesetzbuch , welches regelt :
    Wenn es zu einem Unfall (während eines Einsatzes) kommt , und es ist keine Haftpflichtversicherung für ehrenamtl. Kräfte vorhanden , bekommt der Geschädigte (sofern er Mitglied der selben Organisation ist) nichts (=> Haftungsausschluss!!!)

    Die Haftpflichtversicherung ist freiwillig!


    Link zum Thema :
    http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/30/0...410206,00.html

    richtig..

    steht auch so in den Statuten der Versicherung.
    An der Stelle muss dann die Gemeinde selbst den Schaden tragen
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  8. #8
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    Hey Leute, ich hatte ende April diesen Jahres bei der Feuerwehr einen Unfall, haben Übung gehabt und als Maschinist sollte ich die Tragkrafspritze
    wegkurbeln (ja richtig, unser 50 Jahre altes Ding muss man wegkurbeln) doch zudem kam es nicht mehr, ich habe mir irgendwie die Schulter ausgekugelt.
    Und ihr könnt euch keinen Begriff machen was das für ein Zirkus war mit der Versicherung etc. und so schlecht wie die Zahlen, das mit den 20€ pro Tag
    wo man Arbeitsunfähig geschrieben ist kann ich bestätigen, doch alles andere, Fahrtgelder für Krankengymnastik,
    Zeiten die man beim Arzt verbracht hat usw. das wird so schlecht bezahl bzw. ausgeglichen, das ist wirklich nicht mehr schön.
    Da soll noch einer sagen da bist gut versichert wenn die in der Feuerwehr was passiert, leider alles nur gerede sonst nix.

  9. #9
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    Die FUK Niedersachen hat eine Stellungnahme zum WISO Bericht veröffentlicht.

    Mehr unter: http://www.fuk.de/news/zdf-bericht-in-wiso/

  10. #10
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    Zitat Zitat von hpatrick Beitrag anzeigen
    Die FUK Niedersachen hat eine Stellungnahme zum WISO Bericht veröffentlicht.

    Mehr unter: http://www.fuk.de/news/zdf-bericht-in-wiso/
    Naja, ist aber wie ich finde nicht wirklich viel wert was die da schreiben.
    Kennen den fall ned aber schreiben das se "ein bischen mehr decken"... Das kann jede Versicherung.

    Finde die fälle ja auch echt Hammer die da bei WISO waren. Denke sind nun einige die mal bei Ihrer Wehr genauer nachhorchen was gedeckt wird. Ich werde es auf jeden fall machen.

  11. #11
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    Zitat Zitat von hpatrick Beitrag anzeigen
    Die FUK Niedersachen hat eine Stellungnahme zum WISO Bericht veröffentlicht.

    Mehr unter: http://www.fuk.de/news/zdf-bericht-in-wiso/
    Die FUK Nord auch:

    http://www.hfuknord.de/wDeutsch/aktu...navid=5&ID=104

    Gruß Andi

  12. #12
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    Zitat Zitat von Skyfire 4S Beitrag anzeigen
    Hey Leute, ich hatte ende April diesen Jahres bei der Feuerwehr einen Unfall, haben Übung gehabt und als Maschinist sollte ich die Tragkrafspritze
    wegkurbeln (ja richtig, unser 50 Jahre altes Ding muss man wegkurbeln) doch zudem kam es nicht mehr, ich habe mir irgendwie die Schulter ausgekugelt.
    Welche Maßnahmen wurden ergriffen das sich der Unfall nicht wiederholt?

    Neue TS angeschafft?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  13. #13
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    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    Welche Maßnahmen wurden ergriffen das sich der Unfall nicht wiederholt?

    Neue TS angeschafft?
    Gar nix wurde unternommen.
    Was ich so gesehen von unserer Feuerwehrführung nicht in Ordnung finde, das die nicht gesagt haben wir brauchen eine neue Pumpe,
    und die Gemeinde hat eigentlich gar nix dazu gesagt.
    Wobei ich mich als Bürgermeister oder Kommandant schämen würde, wenn ich mit einer 50 Jahre alten Pumpe ausrücken muss.

  14. #14
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    Zitat Zitat von Skyfire 4S Beitrag anzeigen
    Gar nix wurde unternommen.
    Was ich so gesehen von unserer Feuerwehrführung nicht in Ordnung finde, das die nicht gesagt haben wir brauchen eine neue Pumpe,
    und die Gemeinde hat eigentlich gar nix dazu gesagt.
    Wenn die Pumpe nicht ursächlich für Deinen Unfall war oder diesen nicht begünstigt hat, gibt es dafü auch keinen Grund. Interessant wäre, wie viele Kameraden sich in den letzten 50 Jahren vor Dir verletzt haben.Es werden ja auch nicht alle DLKs abgeschafft, bloß weil einer damit mal einen Unfall hatte...
    Zitat Zitat von Skyfire 4S Beitrag anzeigen
    Wobei ich mich als Bürgermeister oder Kommandant schämen würde, wenn ich mit einer 50 Jahre alten Pumpe ausrücken muss.
    Warum muss man etwas austauschen, bloß weil es alt ist. Solange es seinen Zweck und die Norm erfüllt, kann man auch alte Ausrüstungsgegenstände weiterhin einsetzen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  15. #15
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    Hallo Leute!

    Heute erreichte mich folgende Info:

    Zitat Zitat von Feuerweh-Unfallkasse Niedersachsen

    ZDF-Bericht in "WISO"

    Das ZDF hat vor kurzem in einer Ausgabe des Magazins „WISO“ über Unfälle von drei Mitgliedern freiwilliger Feuerwehren berichtet, in denen angeblich keine umfassende Absicherung durch den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gegeben sein soll. Zu diesem Beitrag haben uns etliche Anfragen von Feuerwehrkameradinnen und –kameraden erreicht.

    Seitens der FUK Niedersachsen ist zu dem „WISO“-Beitrag festzustellen:


    1. Die dargestellten Einzelfälle sind Ereignisse aus dem Freistaat Bayern. Die FUK Niedersachsen hat keine Kenntnis über Einzelheiten des Sachverhaltes.

    2. Generell gilt: Kommt ein Angehöriger einer Freiwilligen Feuerwehr durch einen Dienstunfall zu Schaden, ist er gesetzlich über die FUK Niedersachsen versichert. Die Leistungen der FUK sind umfassend und gehen über das hinaus, was andere Sozialversicherungsträger leisten würden, wenn es sich nicht um einen Feuerwehr-Dienstunfall gehandelt hätte. Das spezielle Mehrleistungssystem der FUK Niedersachsen ergänzt die gesetzlichen Leistungen erheblich, so dass jedes Feuerwehrmitglied im Schadensfall gut abgesichert ist.

    3. Dies gilt selbstverständlich auch dann, wenn ein Feuerwehrmitglied durch fahrlässiges Verhalten eines Kameraden verletzt wird. Der so genannte „Haftungsausschluss“ betrifft ausschließlich die zivilrechtlichen Ansprüche von Feuerwehr-Mitgliedern untereinander. Diese – aus unserer Sicht sinnvolle Regelung – dient der Aufrechterhaltung des „Betriebsfriedens“ in den Wehren und schützt jedes Feuerwehr-Mitglied unter Umständen sogar vor Klagen auf Schmerzensgeld.

    4. Sachschäden – auch in den von „WISO“ dargestellten Fällen – werden in Niedersachsen durch die Kommunen bzw. durch ihre Versicherer reguliert.
    Für Fragen stehen Ihnen unsere Beraterinnen und Berater gern zur Verfügung. Rufen Sie uns an, wenn etwas unklar ist.
    Ich hoffe das hilft etwas weiter.


    ------
    Edit: Scheint schon bekannt zu sein - ok.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

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