Da sowohl Heilungs-, Rehabilitations- und ggf. Rentenzahlungen über die gesetzliche Unfallversicherung als auch Sachschäden über den Träger der Feuerwehr abgedeckt sind, bleibt nicht mehr so viel, was da zu einer "dramatischen" Situation in der Versorgung führen würde.
Da diese zahlen (müssen), kann auf ein weiteres Vorgehen gegen den Schädiger verzichtet werden.