Die haben aber den ganz normalen C Schein gemacht, also nach neuem Führerscheinkrams.
Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Fassung des Inkrafttretens vom 18.04.2008. Letzte Änderung siehe Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 15 S. 706, ausgegeben zu Bonn am 17.04.2008.

§ 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:

Klasse C:Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
Was ja aber dann wiederrum nicht stimmen würde da es hier nach oben keine Begrenzung gibt.

Weis da einer was genaueres zu?

AngelOfFire