Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 16 bis 26 von 26

Thema: Freistellung Einsatzfall?!

  1. #16
    sholz112 Gast
    Zitat Zitat von Elster Beitrag anzeigen
    Hab hier mal ein Formular für den Verdienstausfall:

    Antrag Verdienstausfall
    Also bei uns läuft es so , dass der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer den Lohn zahlt und seinen Ausfall dann zur Erstattung einreichen kann.
    Bei uns kommt es auch selten vor, dass ein FM eine Bestigung für seinen Arbeitgeber braucht, dass er im Einsatz gewesen ist. Eine große Firma(Fertigung) und die Bundeswehr wollen so etwas haben. Ich habe einen Text aufgesetzt, in dem die Teilnahme am Einsatz am..in der Zeit..für den Kameraden... bestätigt wird.Kopf der Feuerwehr, Stempel drunter und wird akzeptiert.

  2. #17
    Registriert seit
    16.04.2006
    Beiträge
    793
    Hallo,

    bei uns ist es genauso.

    Unsere Verwaltung druckt quasi ein 2 in 1 Formular aus.

    Das "Anschreiben" mit ... Herr XXX war von XXX bis XXX im Einsatz......... usw.
    Dann noch der Auszug des Gesetzestextes, dass man freizustellen ist für diese Zeit. Und die Vorgehensweise für die Kostenerstattung.

    Dabei ist dann noch ein zweiseitiges Formular für den Arbeitgeber, welches er ausfüllen muss, wenn er Lohnkostenerstattung von der Gemeinde bekommen will. Dieses reicht er dann bei unserer Verwaltung wieder ein und bekommt sein Geld.

    Bei einigen Arbeitgebern (Kleinbetriebe, meist im Ort) ist dies oftmals nicht nötig. Diese verzichten auf die Erstattung bzw. die Kameraden haben mit ihrem Arbeitgeber abgesprochen, die Einsatzzeit als unbezahlt verbucht zu bekommen.
    Gruß
    Sebbel2

    Sebastiand(..)funkmeldesystem.de

    __________________________________________________ _______
    „Wenn es mehrere Möglichkeiten gibt, eine Aufgabe zu erledigen, und eine davon in einer Katastrophe endet oder sonstwie unerwünschte Konsequenzen nach sich zieht, dann wird es jemand genau so machen.“ (Murphy)

  3. #18
    Registriert seit
    04.06.2007
    Beiträge
    146
    Zitat Zitat von Gismo Beitrag anzeigen
    Darf ich fragen wie alt Du bist? Noch Azubi? Und in was für einer Branche?
    Hallo,
    ich bin 18 Jahre alt und noch Azubi! Arbeiten tuh ich als Zerspanungsmechaniker in einem Formenbau! Das mit Azubi hat bei uns aber nichts zu sagen, da die anderen Azubis vor mir auch freigestellt wurden! Die haben das Schriftstück leider nicht mehr und das Büro will mir keins zeigen ;-)
    Mfg Flo

  4. #19
    Registriert seit
    19.02.2008
    Beiträge
    509
    Also ich bin auch noch Azubi und habe bisher auch immer ohne Probleme die Freistellung zu Lehrgängen bekommen. Für Tageseinsätze arbeite ich zu weit weg, aber ich habe mich erkundigt, wie es gehandhabt, wenn ich nachts nen längeren einsatz habe... Darf entsprechend später kommen.

    Es wurde auch bei mir auf den Schriftkram mit dem Verdienstaufall verzichtet. Vermutlich schon deswegen, weil das Azubigehalt eh so gering ist :-D
    Also ich würde mich davon nicht einschüchtern lassen^^

  5. #20
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Bei Auszubildenden ist allerdings auch darauf zu achten, dass die Anzahl der (Ausbildungs-)Stunden nicht unterschritten werden.

  6. #21
    Registriert seit
    19.02.2006
    Beiträge
    1.092
    "Vermutlich schon deswegen, weil das Azubigehalt eh so gering ist :-D"

    Es gibt bestimmt Chefs, die die Azubis dann knallhart als Gesellen abrechnen würden ;-)

    "Bei Auszubildenden ist allerdings auch darauf zu achten, dass die Anzahl der (Ausbildungs-)Stunden nicht unterschritten werden."

    Hm, wüsste gar nicht, dass bei mir die Ausbildungsstunden vertraglich festgelegt sind.. Nur eben die wöchentliche Arbeitszeit! (Und es ist ja eigtl. zum Glück auch eher selten, dass vormittags mal nen größerer Einsatz ist!)

    Mfg.
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  7. #22
    Registriert seit
    30.04.2005
    Beiträge
    604
    Normalerweise, gehst Du als Angehöriger einer Hiorg, und setzt dein Chef darüber in Kenntnis das Du im Einsatzfall, von der Arbeit freigestellt werden möchtest/müsstest/es ganz toll wäre wenn es funktionieren würde, und dann sollte es reichen.

    Zu meiner aktiven DRK-Zeit, wurde dem Arbeitsgeber meist nach einer Woche, nach dem Eintritt, ein Brief geschickt, wo darauf hingewiesen wurde, das der aktive nach div., Gesetzen im Einsatzfall frei zu stellen ist.

    Jetzt bin ich in der Feuerwehr, und habe bei meiner Einstellung, und bei meinem Fuhrparkleiter darauf hingewiesen, das es vorkommen könnte, das wenn ich im Einsatz bin Später, wenn es ganz schlimm sein sollte evt.,gar nicht komme.
    Da hat mein Arbeitgeber den Spieß ein wenig um gedreht, und mich zur Brandschutzausbildung, und einhaltung der Brandschutzmaßnahmen in die Pflicht genommen.

  8. #23
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Hm, wüsste gar nicht, dass bei mir die Ausbildungsstunden vertraglich festgelegt sind.. Nur eben die wöchentliche Arbeitszeit! (Und es ist ja eigtl. zum Glück auch eher selten, dass vormittags mal nen größerer Einsatz ist!)

    Mfg.
    Ich meinte das auch eher auf die Fehltage bezogen. Wenn Du einmal die Wochen wegen einem FW-Einsatz nicht zur Arbeit kommst, kann sien, dass Du nicht die erforderlichen Stunden für die praktische Ausbildung zusammen bekommst. Und damit gäbe es dann keinen Abschluss.

    Ob das bei IHK-Berufen so ist, weiß ich nicht mit Sicherheit, aber in der Krankenpflege ist das so9...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  9. #24
    Registriert seit
    19.02.2008
    Beiträge
    509
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Ich meinte das auch eher auf die Fehltage bezogen. Wenn Du einmal die Wochen wegen einem FW-Einsatz nicht zur Arbeit kommst, kann sien, dass Du nicht die erforderlichen Stunden für die praktische Ausbildung zusammen bekommst. Und damit gäbe es dann keinen Abschluss.

    Ob das bei IHK-Berufen so ist, weiß ich nicht mit Sicherheit, aber in der Krankenpflege ist das so9...

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Ist eigentlich analog dazu. Man ist in der Pflicht sein Berichtsheft wahrheitsgemäß zu führen... "Eigentlich". Denn das mauscheln geht schon bei den Überstunden los.

    "Es gibt bestimmt Chefs, die die Azubis dann knallhart als Gesellen abrechnen würden ;-) "

    Meiner nicht. Bei einer Bude mit 2000 mann, macht ein kleiner azubi eh nix mehr aus.
    Sein Zitat von damals: "Bei den paar Kröten, machen wir uns nicht so ein Streß"^^
    Gemeint war der Papierkram, der ja ohnehin schon nicht viel ist.

  10. #25
    Registriert seit
    04.06.2007
    Beiträge
    146
    Hallo Leute,
    zwecks den Ausbildungsstunden: Sind bei der IHK nicht vertraglich geregelt! Bei mir dürfte das keine Probleme machen da ich pro Tag ca. 30 Min länger mach (wenn nicht noch mehr - und das seit ca 1 1/2 Jahren).
    Mfg Flo

  11. #26
    Registriert seit
    30.07.2007
    Beiträge
    800
    ^^
    Würde mal sagen die freistellung zu nutzen oder nicht hängt von vielen faktoren ab.

    Wir haben z.B. eine Firma im Ort die unterstützt unsere FW wo sie nur kann, dort arbeiten auch rund 9 unserer Leute. Die dürfen auch alle abhauen, egal ob Bagatelle oder nicht. (Ist nen großer betrieb).

    wenn nun aber jemand weiter weg Arbeitet ist es für nen Bagatelleinsatz oder ne Ölspur sicherlich nicht sinnvoll die arbeitsstelle zu verlassen, da bis der mal da ist... die sache abgearbeitet wurde.
    tzja... ist es nun ein sehr kleiner betrieb wird die sache wie ich finde noch komplizierter. Da hier die umstände für das unternehmen viel größer werden.

    Auch wenn das Gesetz dem Arbeitgeber nun vorschreibt den FW'ler im Einsatzfall frei zu stellen, muss man als Chef erstmal im Interesse des Unternehmens handeln. Ist also das Unternehmen direkt betroffen davon so hat er keine chance da bei jeder kleinigkeit drüber weg zu sehen. Hat nun der Chef auch garkein verständnis dafür wird die sache natürlich noch schwieriger. Mir wäre mein Job in jedem fall wichtiger als Einsätze fahren, denn vom EInsätze fahren zahlt sich meine Miete nicht ;o)

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •