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Thema: Freistellung Einsatzfall?!

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  1. #1
    Registriert seit
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    "Vermutlich schon deswegen, weil das Azubigehalt eh so gering ist :-D"

    Es gibt bestimmt Chefs, die die Azubis dann knallhart als Gesellen abrechnen würden ;-)

    "Bei Auszubildenden ist allerdings auch darauf zu achten, dass die Anzahl der (Ausbildungs-)Stunden nicht unterschritten werden."

    Hm, wüsste gar nicht, dass bei mir die Ausbildungsstunden vertraglich festgelegt sind.. Nur eben die wöchentliche Arbeitszeit! (Und es ist ja eigtl. zum Glück auch eher selten, dass vormittags mal nen größerer Einsatz ist!)

    Mfg.
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  2. #2
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    4.289
    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Hm, wüsste gar nicht, dass bei mir die Ausbildungsstunden vertraglich festgelegt sind.. Nur eben die wöchentliche Arbeitszeit! (Und es ist ja eigtl. zum Glück auch eher selten, dass vormittags mal nen größerer Einsatz ist!)

    Mfg.
    Ich meinte das auch eher auf die Fehltage bezogen. Wenn Du einmal die Wochen wegen einem FW-Einsatz nicht zur Arbeit kommst, kann sien, dass Du nicht die erforderlichen Stunden für die praktische Ausbildung zusammen bekommst. Und damit gäbe es dann keinen Abschluss.

    Ob das bei IHK-Berufen so ist, weiß ich nicht mit Sicherheit, aber in der Krankenpflege ist das so9...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    19.02.2008
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    509
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Ich meinte das auch eher auf die Fehltage bezogen. Wenn Du einmal die Wochen wegen einem FW-Einsatz nicht zur Arbeit kommst, kann sien, dass Du nicht die erforderlichen Stunden für die praktische Ausbildung zusammen bekommst. Und damit gäbe es dann keinen Abschluss.

    Ob das bei IHK-Berufen so ist, weiß ich nicht mit Sicherheit, aber in der Krankenpflege ist das so9...

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Ist eigentlich analog dazu. Man ist in der Pflicht sein Berichtsheft wahrheitsgemäß zu führen... "Eigentlich". Denn das mauscheln geht schon bei den Überstunden los.

    "Es gibt bestimmt Chefs, die die Azubis dann knallhart als Gesellen abrechnen würden ;-) "

    Meiner nicht. Bei einer Bude mit 2000 mann, macht ein kleiner azubi eh nix mehr aus.
    Sein Zitat von damals: "Bei den paar Kröten, machen wir uns nicht so ein Streß"^^
    Gemeint war der Papierkram, der ja ohnehin schon nicht viel ist.

  4. #4
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    146
    Hallo Leute,
    zwecks den Ausbildungsstunden: Sind bei der IHK nicht vertraglich geregelt! Bei mir dürfte das keine Probleme machen da ich pro Tag ca. 30 Min länger mach (wenn nicht noch mehr - und das seit ca 1 1/2 Jahren).
    Mfg Flo

  5. #5
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    800
    ^^
    Würde mal sagen die freistellung zu nutzen oder nicht hängt von vielen faktoren ab.

    Wir haben z.B. eine Firma im Ort die unterstützt unsere FW wo sie nur kann, dort arbeiten auch rund 9 unserer Leute. Die dürfen auch alle abhauen, egal ob Bagatelle oder nicht. (Ist nen großer betrieb).

    wenn nun aber jemand weiter weg Arbeitet ist es für nen Bagatelleinsatz oder ne Ölspur sicherlich nicht sinnvoll die arbeitsstelle zu verlassen, da bis der mal da ist... die sache abgearbeitet wurde.
    tzja... ist es nun ein sehr kleiner betrieb wird die sache wie ich finde noch komplizierter. Da hier die umstände für das unternehmen viel größer werden.

    Auch wenn das Gesetz dem Arbeitgeber nun vorschreibt den FW'ler im Einsatzfall frei zu stellen, muss man als Chef erstmal im Interesse des Unternehmens handeln. Ist also das Unternehmen direkt betroffen davon so hat er keine chance da bei jeder kleinigkeit drüber weg zu sehen. Hat nun der Chef auch garkein verständnis dafür wird die sache natürlich noch schwieriger. Mir wäre mein Job in jedem fall wichtiger als Einsätze fahren, denn vom EInsätze fahren zahlt sich meine Miete nicht ;o)

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