Ergebnis 1 bis 8 von 8

Thema: eBay: Programmieren von Meldeempfängern

  1. #1
    Registriert seit
    14.12.2007
    Beiträge
    263

    eBay: Programmieren von Meldeempfängern

    Hallo,

    was ich mal fragen wollte:
    Ist es legitim, die Programmierung von Meldeempfängern gegen Bezahlung im Internet anzubieten ... Vgl. diverse Angebote bei eBay z. B. zur Programmierung von Motorola DMEs.
    Oder braucht es eine spezielle Berechtigung?

    MfG
    Firefighter111
    Wenn man sein ganzes Leben nicht merkt, dass man ständig nur von Idioten umgeben ist, dann hat das einen gewissen Grund ;-)!

  2. #2
    Registriert seit
    01.08.2006
    Beiträge
    2.332
    das optimum wäre

    orig. software
    gewerbeschein
    betriebshaftpflicht

    alles andere geht auch
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  3. #3
    Registriert seit
    19.04.2008
    Beiträge
    510
    Geht schon, aber mit Raubkopie und Nachbau eines Originalprodukts Handel treiben ?
    Naja, ich würde da die Finger von lassen.
    Was passiert denn wenn dabei ein Melder kaputt geht ?
    Wie viele Melder hast Du denn schon geproggt ?
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

  4. #4
    Registriert seit
    22.04.2002
    Beiträge
    2.155
    @ Patrick1180

    Wo steht denn das er Raubkopien und Nachbauten benutzt ?

    Gruss Flo
    Gruss Flo

  5. #5
    Registriert seit
    14.12.2007
    Beiträge
    263
    Zitat Zitat von Florian 40 Beitrag anzeigen
    Wo steht denn das er Raubkopien und Nachbauten benutzt ?
    Danke!

    @ patrick1180:

    Eins möchte ich kurz klarstellen:
    Ich betreibe weder solchen Handel im Internet, noch habe ich Melder gegen Bezahlung geproggt.
    Ich wollte mich lediglich erkundigen, ob solche Angebote wirklich legitim sind, da ich bei meiner Suche nach Meldeempfängern schon öfters auf derartige Auktionen gestoßen bin.

    Ich bitte darum, solche Mutmaßungen höflicherweise zu unterlassen.

    Danke,
    Firefighter111
    Wenn man sein ganzes Leben nicht merkt, dass man ständig nur von Idioten umgeben ist, dann hat das einen gewissen Grund ;-)!

  6. #6
    Registriert seit
    18.04.2006
    Beiträge
    1.599
    Und es muss ja auch nicht heissen, dass der Ebayer hier mit einer Raubkopie programmiert, oder?

    Er hat sicher die Originale... Sonst würd er's ja nicht so offen und mehrmals anbieten.

    Wie wollt ihr das denn rausfinden? :-)

  7. #7
    Registriert seit
    18.11.2003
    Beiträge
    2.186
    Hallo,

    Ein solches Angebot kann Legitim sein!
    ABER:

    Unbedingte Vorraussetzung ist ein Gewerbeschein, da das anbieten einer Dienstleistung gegen Geld IMMER ein Gewerbe ist.

    Die Ausnahmen wie Freundschaftsdienst, einmalige geringfügige Sache usw. kommen hier ja gar nicht erst in Betracht, da er ja von sich aus seine Dienstleistung an jedermann ofen anbietet. (Werbung betreibt!)
    Hat er keinen Gerwerbeschein verstösst er gegen das Gesetz.
    (Ausnahmen kommen vieleicht, aber auch nur vieleicht in betracht wenn jemand nun direkt darauf angesprochen wird ob er das für einen tun könnte. Kommt hier aber eindeutig auf die Menge und den Umfang der "Entschädigung" an. Aber bei Ebay ist das etwas anderes...)

    Zudem muss er eine ordentliche Rechnung stellen und den Gewinn versteuern. Macht er das nicht, so begeht er Schwarzarbeit. Egal ob mit oder ohne Gewerbeschein. Das gilt auch bei Einnahmen aus "Freundschaftsdiensten". Beides muss genau genommen als Einnahmen angegeben werden!
    (Das ist das "schlimmere" Vergehen von beiden)
    Einen Gewerbeschein bekommt man übrigends innerhalb von 5Minuten für 20Eur. bei der Stadtverwaltung.

    Ich weiß jetzt nicht wie der Anbieter arbeitet, wenn er die Bedingungen erfüllt ist es Legal, wenn nicht Illegal. Ganz einfach!

    Der Dritte, von den ersten beiden Punkten völlig unabhängige Punkt ist die Frage ob er OriginalSW benutzt.
    Benutzt er die ist alles OK. Benutzt er die nicht begeht er einen Urheberrechtsverstoss.
    Das ist rechtlich genau dasselbe wie das Eigenproggen mit "schwarzer" SW. Da macht es ersteinmal keinen Unterschied ob gewerblich oder nicht.
    Dieses wird aber nur auf Antrag von SP verfolgt.

    Allerdings liegt bei gewerblicher Tätigkeit die Motivation einer Verfolgung sicher um Welten höher. Ausserdem spielt es sicher bei der Straffestsetzung und erst recht bei der zu zahlenden Entschädigung an SP eine große Rolle!

    Ach Ja:
    Das der Anbieter definitiv gewerblich handelt ist auf jeden Fall eine Gewährleistung zu erbringen. Ausserdem die Volle HAftbarkeit bei Beschädigungen. Beides kann im Geschäftsverkehr mit PRIVATLEUTEN nicht ausgeschlossen werden.

    (Was meint Ihr warum die HAndler keine Programmierung für 5 Eur. anbieten, selbst wenn es einfach ist. Fällt der Strom aus oder Hängt der Echner muss der Händler den Melder auf seine kosten reparieren (lassen?). Das Risiko muss auch entlohnt werden!)

    Wie gesagt: Ich weiß nicht ob der Anbieter dies erfüllt oder nicht. Ich möchte auch nicht mutmaßen! Dieses sind nur die Vorraussetzungen die erfüllt sein müssen!

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

  8. #8
    Florian Pullenreuth Gast
    ich sehe die Sache auch skeptisch.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •