Hallo,

Ein solches Angebot kann Legitim sein!
ABER:

Unbedingte Vorraussetzung ist ein Gewerbeschein, da das anbieten einer Dienstleistung gegen Geld IMMER ein Gewerbe ist.

Die Ausnahmen wie Freundschaftsdienst, einmalige geringfügige Sache usw. kommen hier ja gar nicht erst in Betracht, da er ja von sich aus seine Dienstleistung an jedermann ofen anbietet. (Werbung betreibt!)
Hat er keinen Gerwerbeschein verstösst er gegen das Gesetz.
(Ausnahmen kommen vieleicht, aber auch nur vieleicht in betracht wenn jemand nun direkt darauf angesprochen wird ob er das für einen tun könnte. Kommt hier aber eindeutig auf die Menge und den Umfang der "Entschädigung" an. Aber bei Ebay ist das etwas anderes...)

Zudem muss er eine ordentliche Rechnung stellen und den Gewinn versteuern. Macht er das nicht, so begeht er Schwarzarbeit. Egal ob mit oder ohne Gewerbeschein. Das gilt auch bei Einnahmen aus "Freundschaftsdiensten". Beides muss genau genommen als Einnahmen angegeben werden!
(Das ist das "schlimmere" Vergehen von beiden)
Einen Gewerbeschein bekommt man übrigends innerhalb von 5Minuten für 20Eur. bei der Stadtverwaltung.

Ich weiß jetzt nicht wie der Anbieter arbeitet, wenn er die Bedingungen erfüllt ist es Legal, wenn nicht Illegal. Ganz einfach!

Der Dritte, von den ersten beiden Punkten völlig unabhängige Punkt ist die Frage ob er OriginalSW benutzt.
Benutzt er die ist alles OK. Benutzt er die nicht begeht er einen Urheberrechtsverstoss.
Das ist rechtlich genau dasselbe wie das Eigenproggen mit "schwarzer" SW. Da macht es ersteinmal keinen Unterschied ob gewerblich oder nicht.
Dieses wird aber nur auf Antrag von SP verfolgt.

Allerdings liegt bei gewerblicher Tätigkeit die Motivation einer Verfolgung sicher um Welten höher. Ausserdem spielt es sicher bei der Straffestsetzung und erst recht bei der zu zahlenden Entschädigung an SP eine große Rolle!

Ach Ja:
Das der Anbieter definitiv gewerblich handelt ist auf jeden Fall eine Gewährleistung zu erbringen. Ausserdem die Volle HAftbarkeit bei Beschädigungen. Beides kann im Geschäftsverkehr mit PRIVATLEUTEN nicht ausgeschlossen werden.

(Was meint Ihr warum die HAndler keine Programmierung für 5 Eur. anbieten, selbst wenn es einfach ist. Fällt der Strom aus oder Hängt der Echner muss der Händler den Melder auf seine kosten reparieren (lassen?). Das Risiko muss auch entlohnt werden!)

Wie gesagt: Ich weiß nicht ob der Anbieter dies erfüllt oder nicht. Ich möchte auch nicht mutmaßen! Dieses sind nur die Vorraussetzungen die erfüllt sein müssen!

Gruß
Carsten