Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 15 von 31

Thema: Organisationsfremd arbeiten

  1. #1
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289

    Organisationsfremd arbeiten

    Moin moin,

    mal ´ne Frage an die HiOrg-Spezialisten unter Euch:

    Ist es möglich, als Mitglied einer HiOrg aushilfsweise auf Grundlage eines Freien Mitarbeiters in einer anderen HiOrg zu arbeiten?

    Hintergrund: Bin im DRK, sowohl in einer Bereitschaft (die auch eine SEG stellt) als auch ehrenamtlich im Rettungsdienst. Nun will ich sozusagen bei der Konkurrenz (nicht meine Worte, aber hier wird das leider so gesehen) als Aushilfskraft im Rettungsdienst fahren. Eine Mitgliedschaft in einer der dort ansässigen Bereitschaften ist nicht geplant.

    Ist dies möglich? Muss ich meinen DRK-Vorgesetzten überhaupt irgend etwas davon erzählen? Ich will nämlich da keinen Streit vom Zaun brechen...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
    Registriert seit
    02.01.2002
    Beiträge
    401
    Hallo Mr. Blaulicht,

    ich denke das sind zweierlei Sachen. Das eine ist deine ehrenamtliche Tätigkeit in einer Bereitschaft/Rettungsdienst des DRK. Hier bist Du ehrenamtlich und freiwillig tätig und stehst in keinem Arbeitsverhältnis. Du hast sicherlich keinen Vertrag o.ä. unterschrieben, in dem steht, dass Du nirgends anders Rettungsdienst fahren darfst. Es ist somit auch beim DRK nicht genehmigungs- bzw. anzeigungspflichtig.

    Der Casus Knacktus ist natürlich, dass es eine "Konkurrenz"-Organisation ist, bei der Du als Aushilfskraft fahren möchtest. Gern gesehen wird so etwas natürlich nicht; Verständlicherweise. Ich denke auch, dass es etwas Rummel darum geben könnte. Vom Gesetz her ist es natürlich nonsens; lediglich die moralische Seite könnte hier im Weg stehen.

    Ich für meinen Teil fahre auch organisationsübergreifend und das ohne schlechtes Gewissen ;-)


    Gruß
    Michael

  3. #3
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    Naja.... das einzige, was passieren kann (wird) ist, dass die HiOrg, in der er ehrenamtlich ist ihn bundesweit ausschließt, da er gegen die Dienstanweisung der HiOrg verstoßen hat.....
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  4. #4
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Welche Dienstanweisung?

  5. #5
    Registriert seit
    02.01.2002
    Beiträge
    401
    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Naja.... das einzige, was passieren kann (wird) ist, dass die HiOrg, in der er ehrenamtlich ist ihn bundesweit ausschließt, da er gegen die Dienstanweisung der HiOrg verstoßen hat.....
    Mich würde auch interessieren, welche Dienstanweisung. Ich bin seit weit mehr als einem Jahrzent im DRK tätig, war dort auch Führungskraft und habe von einer bundesweiten Dienstanweisung noch nichts gehört. Es gibt eine Dienstordnung, in der steht aber so etwas nicht drin.

    Außerdem "bundesweit auschließt" kann ja nicht sein. Die Bayern haben ja ihr eigenes Rotes Kreuz ;-)

    Gruß
    Michael

  6. #6
    Registriert seit
    30.04.2005
    Beiträge
    604
    Beim DRK ist es möglich,als freier Mitarbeiter, z.B.,wenn man Feuerwehr-mann/-frau, THWler ist mit zu arbeiten.
    Man muss halt nur ganz klar sagen, was einem Wichtiger ist, bzw., was ist wenn beide Gruppen alarmiert werden, wo man dann in den Einsatz fährt.
    Vor allem beiden Organisationsleitern davon erzählen, und in Kenntnis setzen. Es gibt nix blöderes, als in einem KTW zu einem Einsatz gerufen zu werden, und da sind dann deine Feuerwehrkameraden!

    Allerdings ist es ein Problem, wenn man im DRK ist, und dann bei den Maltesern,Johannitern,ASB, usw., bzw umgekehrt tätig werden möchte. Weil es da so komische Vorschriften und Erlasse gibt, und die Organisationen eigentlich die selbe Tätigkeit aus üben, gewissermassen Konkurrenten sind.

  7. #7
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Naja.... das einzige, was passieren kann (wird) ist, dass die HiOrg, in der er ehrenamtlich ist ihn bundesweit ausschließt, da er gegen die Dienstanweisung der HiOrg verstoßen hat.....
    Nanana... Zum Ausschluss aus dem DRK (nicht der einzelnen Bereitschaft) gehört da schon einiger mehr... (Selbst ein Diebstahl reicht dazu in den meisten Fällen nicht aus..)

    Gemault wird auch jeden fall, das ist klar...

    Aber hier bei uns beispielsweise gibt es (bis auf eine MHD und eine BF) nur Rettungswachen vom DRK... Und somit sind auch genug RAs RS usw. die auf den RWs des DRK fahren aber selbst noch privat im MHD oder bei den JUH sind...

    Was dir bei einer Festanstellung auf einer der Wachen passieren könnte, wäre natürlich, das dein Arbeitgeber dir sagt "Bevor du in deiner Freizeit noch Schichten auf anderen Wachen fährst, kannste die auch hier fahren"...

    Oder ihr habt nen privaten KT anbieter, der den HiOrgs "das Leben schwer" machen will...
    Und du fährst dann da in deiner Freizeit, obwohl du auch auf einer der RWs fahren könntest, nur weil der mehr bezahlt... Könnte dir das einiges an Missgunst einbringen in deinem Verein ;) (Ok, voll verständlich...)

    Man muss halt immer sehen, wie man das anstellt...

    Wenn man zu seinem Verein noch sagen kann "Hey, euch sind keine Nachteile entstanden und ich hätte in der Zeit eh nix für euch tun können (weil keine Dienste oder so...)" Warum nicht?

    MfG Fabsi

  8. #8
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Zitat Zitat von Paramedic Beitrag anzeigen
    Außerdem "bundesweit auschließt" kann ja nicht sein. Die Bayern haben ja ihr eigenes Rotes Kreuz ;-)
    Da du es ansprichst Michael, will ich das "ominöse Tun" um diese Sache mal ein wenig aufklären ;)

    Klar, die einzelnen Bereitschaften/Verbände können dich bei Vergehen ausschliessen... (Dürfte nichts neues sein...)

    Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, jemandem "Aus dem Roten Kreuz aus zu schließen"...

    Kommt beispielsweise dann zum Tragen, wenn jemand den Ruf des DRK ruinieren will...
    (Wobei es unerheblich ist, ob der jenige jetzt nur über die Lokalpresse stunk über seinen dortigen Kreisverband/Ortsverein macht oder das ganze Deutschland/Weltweit versucht...)
    [Anmerkung: natürlich nur mutwilliges verhalten... ich denke, das dürfte klar sein ^^]

    Wenn es denn dann zu einem solchen Ausschluss gekommen ist, dann bekommt dieser jenige weder einen Job, noch eine möglichkeit irgend einer Mitgliedschaft im Roten Kreuz und ebenso allen seinen Rot-Halbmond teilen....
    Und dieser Ausschluss ist wenn dann: Weltweit und Endgültig...

    MfG Fabsi

  9. #9
    Registriert seit
    28.11.2005
    Beiträge
    2.759
    Moin..

    Spinnen wir rum: Ich bin in DRK OV X-Dorf gewesen und gegangen worden.
    Ich trete nun in DRK OV Y-Dorf ein, nachdem ich aus beruflichen Gründen 700km
    weggezogen bin ..

    Wer denkt nun das Y-Dorf mit X-Dorf kommuniziert? Wenn ein KV Z-Stadt es nun
    5 Jahre nicht geschafft hat, eine Personalakte von KV G-Stadt "herbeizuschaffen", um
    die dort hinterlegten Ausbildungsnachweise zu erlangen... naja ..
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  10. #10
    Registriert seit
    14.12.2004
    Beiträge
    930
    Hallo,

    kurz mal mein Senf dazu:

    Wenn eine Organisation der Meinung ist, dass sie ihren Ehrenamtlichen vorschreiben kann, wo sie ihr Geld verdienen - denn darum gehts Mr. Blaulicht, dann läuft wohl etwas falsch.

    Selbst einer Vorschrift, wo die Mitglieder noch ehrenamtlich oder eben nicht tätig sein dürfen, stehe ich sehr zwiespältig gegenüber.

    Gruß
    Sebastian

  11. #11
    Registriert seit
    04.12.2007
    Beiträge
    172
    Ich sehe vielleicht ein Versicherungsproblem...

    Ohne Mitgliedschaft bist Du nur gesetzlich versichert und nicht zu den ggf. besseren Bedingungen, die die HiOrg noch für Ihre Mitglieder hoffentlich abgeschlossen hat... Gerade in Bezug auf Arbeitsunfälle könnte das relevant sein...

    Gruß PelBB

  12. #12
    Registriert seit
    14.12.2004
    Beiträge
    930
    Zitat Zitat von PelBB Beitrag anzeigen
    Ich sehe vielleicht ein Versicherungsproblem...

    Ohne Mitgliedschaft bist Du nur gesetzlich versichert und nicht zu den ggf. besseren Bedingungen, die die HiOrg noch für Ihre Mitglieder hoffentlich abgeschlossen hat... Gerade in Bezug auf Arbeitsunfälle könnte das relevant sein...

    Gruß PelBB
    Kannst du das bitte nochmal in Bezug auf die konkrete Anfrage formulieren?

    Fakt ist, dass du in jedem Fall gesetzlich unfallversichert bist, ob bei der BG (hauptamtlich) oder bei einer UK (ehrenamtlich). Klar gibt es evtl. im ehrenamtlichen Bereich noch Zusatz-Unfallversicherungen, aber wo ist da der Konflikt, das Problem?

    Gruß
    Sebastian

  13. #13
    Registriert seit
    04.12.2007
    Beiträge
    172
    Das Problem ist, das Du, wenn Du ehrenamtlich für eine Organisation arbeitest, in der Du nicht Mitglied bist, nicht den ggf. erweiterten Versicherungsschutz in Anspruch nehmen kannst. Und wenn Du ohne Auftrag/Delegation Deiner eigentlichen Gliederung handelst, kannst Du auch den erweiterten Versicherungsschutz Deiner eigenen Organisation nicht in Anspruch nehmen.

    Im Falle eines Unfalls mit anschließender BU oder ähnlichem kann das schon zum Nachteil für den Rest des Lebens werden.

    Abgesehen davon kann ich mir auch die ein oder andere Frage der BG bzw. der Gesetzlichen vorstellen, was Du denn da als Organisationsfremder ohne Auftrag zu suchen hattest...?

    Gruß PelBB

  14. #14
    Registriert seit
    14.12.2004
    Beiträge
    930
    Zitat Zitat von PelBB Beitrag anzeigen
    Das Problem ist, das Du, wenn Du ehrenamtlich für eine Organisation arbeitest, in der Du nicht Mitglied bist, nicht den ggf. erweiterten Versicherungsschutz in Anspruch nehmen kannst. Und wenn Du ohne Auftrag/Delegation Deiner eigentlichen Gliederung handelst, kannst Du auch den erweiterten Versicherungsschutz Deiner eigenen Organisation nicht in Anspruch nehmen.
    Lies dir bitte nochmal durch, was Mr. Blaulicht gefragt hat.
    Mr. Blaulicht ist in Organisation A Mitglied und dort auch ehrenamtlich in Bereitschaft und Rettungsdienst tätig. Nun möchte er in Organisation B hauptamtlich, nämlich als Aushilfskraft, tätig werden.

    Abgesehen davon kann ich mir auch die ein oder andere Frage der BG bzw. der Gesetzlichen vorstellen, was Du denn da als Organisationsfremder ohne Auftrag zu suchen hattest...?
    Du weißt schon wofür gesetzliche Unfallversicherungen da sind? Denen ist es im Zweifel egal, ob du organisationsfremd oder mit oder ohne Auftrag gehandelt hast.
    Zahlen tun sie, im Zweifel suchen sie "lediglich" jemanden, den sie in Regress nehmen können.

    Im Zweifel setzt euch zu diesem Thema mal mit euerer GUV in Verbindung, sie ist mit Sicherheit bereit einen Mitarbeiter für eine Informationsveranstaltung abzustellen. Danach werdet ihr auch sicher feststellen, dass viele Aussagen alá "dann und dann seid ihr nicht versichert" totaler Blödsinn sind.

    Gruß
    Sebastian

  15. #15
    Registriert seit
    17.06.2006
    Beiträge
    565

    Arbeitszeit

    Muss mal wieder mal ein paar Gesetzesbücher bzw. Gerichtsurteile lesen. :)
    Bilde mir aber jetzt ein was gelesen zu haben.

    Thema Arbeitszeit.
    Nachdem die Tätigkeit die selbige ist kann rechtens die gesetzliche Arbeitszeit überschritten werden egal ob diese Vergütet wird.
    Diese Nebentätigkeit (Freizeitbeschäftigung) muss der Arbeitgeber genehmigen.

    Da schwirrt mir irgendein Gerichtsurteil im Kopf.

    Gruß
    cockpit

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •