Seite 3 von 3 ErsteErste 123
Ergebnis 31 bis 32 von 32

Thema: Außenbeleuchtung am RTW nachrüsten

  1. #31
    Registriert seit
    30.01.2004
    Beiträge
    227
    Servus

    wir haben bei unseren Fahrzeugen (FF) auch eine Umfeldbeleuchtung nachgerüstet.
    der Aufwand sich hält eigentlich noch in Grenzen... (nur die Kabel verlegen hält etwas auf)

    Absicherung muss auf jeden Fall sein wir haben das direkt im Fahrzeugsicherungskasten gemacht, da noch ein Paar Steckplätze frei waren.

    Als Schalter kann ich dir folgende Empfehlen:
    http://www.business.conrad.de/goto/?artikel=701426 (der passt sich auch relativ gut den Amarturenbrettern an)
    sind 12V und beleuchtet. (beim 24V-Anwendung wiederstand davor löten, Schrumpofschlauch drüber und schon geht die Beleuchtung vom Schaltzer auch mit 24V DC.

    Als Scheinwerfer dann einfache Arbeitsstellen- oder Nebelscheinwerfer benutzen. (breite Lichtausbeute) Bei solch einem Fahrzeug kann ich auch nur aus Erfahrung sagen lieber 2 Scheinwerfer pro Seite zu verbauen. Wir habven an unserem nur einen und das ist zu wenig...

    Zu der Sache mit Handbremse schalten:

    Wir selbst haben unsere Scheinwerfer so installiert, dass sie auch wärend der Fahrt einschaltbar sind. Das hat den Vorteil,dass man Nachts auch abseits der festen Wege beim Rückwärtsfahren auch die böschungen ect. sieht...

    Gruß Maddin
    Hilf Deinen Helfern auf einfache Art:
    Führe stets einen Notfallkontakt in Deinem Handy!

    http://www.imnotfall.de/



  2. #32
    Registriert seit
    30.07.2007
    Beiträge
    800
    Zitat Zitat von Actros Beitrag anzeigen
    Fakt ist, das bei beiden (FW und RD) nicht während der Fahrt leuchten dürfen.
    Entweder macht man vorne ne große Kontrollleuchte rein oder man schaltet sie über die Handbremse.
    Wenn die sich bei einigen Fahrzeugen während der Fahrt einschalten lassen, so ist der Fahrer hierfür verantworlich.
    Erklärt warum das bei uns so ist... haben den ja so bestellt und bekommen also nicht selber nachgerüstet...

    Denke mal gibt viel was dafür oder dagegen spricht ob es wärend der fahrt leuchten sollte oder nicht. Aber lieber auf der Gesetzlich sicheren seite... man weiß heut zutage ja nicht was die einem im fall XY sonst vorwerfen.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •