Zitat Zitat von brause Beitrag anzeigen
Unter Siedlungsgebiet sollten wohl alle geschlossenen Ortschaften fallen.
Heist des dann auch das in jedem Siedlungsgebiet eine "Inhouse Alarmierung" möglich ist ? - wohl eher nicht:
Zitat Zitat von Bayerfire Beitrag anzeigen
"Gebäude oder Anlagen, in denen die Funkversorgung aus Sicherheitsgründen besonders wichtig ist, sollen mit einer eigenen (digitalen) Funkversorgung ausgestattet werden. Dies wird jedoch nur da notwendig werden, wo das allgemeine Digitalfunknetz nicht ausreichend in die Gebäude hinein reicht. "
Ich glaub kaum das jedes Gebäude (bzw. Haus) eines z.B. Feuerwehrlers oder THWlers bei dem die Digitalfunkversorgung "nicht ausreichend ist" mit einer eigenen Funkversorgung ausgestattet wird "nur" das eine Inhouse Alarmierung (mit TME in Hüfthöhe getragen) gewährleistet ist.